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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Outsourcen von einen Arbeitsplatz

P
Pegasus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

eine Frage, kann man durch Outsourcing von einem Arbeitsplatz, von einer Betriebsänderung sprechen? Oder ist das hat eine Kündigung (betriebsbedingt ) mehr. Unser Arbeitgeber verteilt über das Jahr entsprechende Kündigungen. Es sind dann immer Einzelfälle. Wieweit ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Personalplanung vorzulegen? Wir sind ca. 180 Arbeitnehmer (incl. Leihpersonal) Bin langsam ratlos...

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Community-Antworten (2)

R
RolfH

07.03.2007 um 09:36 Uhr

@Pegasus

  1. Personalplanung: Schau mal ins BetrVG § 92. Dort findest Du die Antwort auf die Frage.

  2. Was genau meinst Du mit "Outsourcing von einem Arbeitsplatz"? Einzelne MA? Im Beitrag schreibst Du dann später wieder von "Kündigungen". Die muss Euch der AG sowieso zur Beschlussfassung vorlegen. Wie sind die definiert?

Gruß

L
Leviathan

07.03.2007 um 20:38 Uhr

Pegasus, hier handelt es sich wohl eher um eine betriebsbedingte Kündigung, zu der ihr natürlich vorher gehört werden müsst (§102 BetrVG). Ihr habt auch die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen, die Gründe findest Du ebenfalls im §102 BetrVG. Weiterhin bleibt dem Kollegen natürlich die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage.

Gruß

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