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Essen und Trinken am Arbeitsplatz

B
Birnbaum
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, unsere Leiterin hat den Kollegen mündlich verboten am Arbeitsplatz zu essen und zu trinken (ausser Wasser). Wir arbeiten im Schichtdienst am Telefon, das Verlassen des Arbeitsplatzes während der Arbeitszeit ist nicht immer organisatorisch möglich. Ist ein derartige Anordnung nicht mitbestimmungspflichtig und schriftlich festzulegen? Vielen Dank für die Antworten!

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Community-Antworten (6)

M
marlene

12.12.2013 um 16:33 Uhr

Mitbestimmung ja, § 87. Aber der BR kann es nicht verhindern. Denn Wasser ist ja ok, somit kann man etwas trinken. Zum Essen sind die gesetzl. Pausen da. Dieses gilt auch für die hier beschriebenen Arbeiten.

B
blackjack

12.12.2013 um 16:43 Uhr

#Aber der BR kann es nicht verhindern.#

Doch.

Ein Sparkassenvorstand kann seinen Mitarbeitern im Kundenbereich nicht ohne die Mitbestimmung des Personalrats generell verbieten, am Arbeitsplatz zu essen oder zu trinken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

M
marlene

12.12.2013 um 17:18 Uhr

Blackjack, lese doch bitte deine und meine Antwort richtig. Ich schrieb § 87 und verhindetn kann der BR es nicht. Das Gericht in Deinem Urteil sagt genau dieses auch. Denn es sagt AG kann es nicht ohne BR verbieten. Das Gericht verweist also nur auf § 87. Es sagt nicht, dass der AG es unter Beachtung des § 87 nicht verbieten kann. Ich stelle mir gerade den Arzt im OP mit Pausenbrot in der Hand vor, oder den AN in einem Sicherheitslabor usw

B
Birnbaum

12.12.2013 um 17:42 Uhr

Beiden Vielen Dank!

G
gironimo

12.12.2013 um 19:14 Uhr

Es gibt Arbeitsplätze, da darf auf Grund gesetzlicher Auflagen (Gesundheitsschutz, Hygiene, Arbeitssicherheit) nicht gegessen werden. Und wenn es so ist, gibt es keinen Spielraum mehr.

Es gibt aber unzählige Arbeitsplätze, wo dies durchaus üblich ist. Viele AN verlassen ihren Schreibtisch nicht, um Pause zu machen und essen dort ihr Pausenbrot.

Ob das erlaubt ist oder nicht, unterliegt der Mitbestimmiung des BR nach § 87 BetrVG (Ordnung im Betrieb). Wenn es also nicht möglich sein soll, müssen sich AG und BR darauf einigen. Ein Vorgesetzter allein kann das nicht einfach festlegen.

S
schmitti

12.12.2013 um 20:42 Uhr

Gironimo, nichts neue wurde alles schon gesagt. ;-)

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