In unserem Unternehmen steht eine neue Betriebsvereinbarung Vergütung zeitnahe an.
Laut §87.Nr. 10 hat der BR Mitbestimmungsrecht hierbei:
Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung

Wie weit gilt die Mitbestimmung, wenn Mitarbeiter in Gehaltsgruppen und Stufen eingegliedert werden sollen. Bei der Erstellung der Gruppen haben wir als BR mitwirken dürfen, gilt das auch für die Einschätzung und Positionierung der einzelnen Mitarbeiter in die neue Struktur?

Bspw.

Mitarbeiter xy muss in Gruppe 2 Stufe 1, sieht das persönlich, wie auch der BR, das jedoch anders. Musste eventuell sogar eine Gruppe oder Stufe höher?

Vielen Dank