Wir wollen als BR das ändern. und haben darüber den Vorstand informiert und zur Zusammenarbeit aufgefordert.
Dieser lehnt es ab, mit dem Hinweis: "Nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG bestehen die Mitbestimmungsrechte nach Absatz 1 (hier sind unter Satz 1 Nr. 10 und 11 auch Regelungen zur Vergütung genannt) nur, soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht. Besteht eine gesetzliche Regelung, sind die Interessen der Arbeitnehmer hinreichend durch das Gesetz geschützt; für einen weiteren Schutz durch Mitbestimmungsrechte besteht kein Bedürfnis. Wenn der Arbeitgeber keinen Entscheidungsspielraum hat, braucht auch der Betriebsrat nicht mit zu entscheiden; so BAG bereits vom 24.02.1987. Zu den gesetzlichen Regelungen im Sinne von § 87 BetrVG gehören alle Gesetze im materiellen Sinne, solange es sich um zwingendes Recht handelt. "
Die Antwort verstehe ich schon einmal nicht. Aber n.m.M. muss er sich mit uns zwingend darüber unterhalten?
Danke.