Der Betrieb (8 MA) wird zum Jahresende geschlossen. 6 MA soll zum Jahresende gekündigt werden. 2 MA (Außendienst-MA und zugehörige Innendienst-MA) sollen aber schon vorher entlassen werden (basierend auf Ihrer gültigen Kündigungsfrist.
Begründung des AG ist: Der Außendienst soll bereits vorab eingestellt werden, die Restware wird durch den verbleibenden Vertrieb zentral abgegeben. Dadurch entfällt der "Betriebsteil" Außendienst.

Kann man im Anhörungsverfahren der Kündigung - zumindestens der Innendient-MA - widersprechen, da diese ja ebenfalls noch für den zentralen Abverkauf bis Jahresende weiterbeschäftigt werden könnte?

Pikanterweise war diese MA ebenfalls im BR-Wahlvorstand, was auch im Anhörungsbogen so "anerkannt" wurde. Der "besondere" Kündigungsschutz wegen Wahlvorstand wird vom AG aber nicht anerkannt, weil er sagt, der Betriebsteil Außendienst wird geschlossen und somit entfällt der Arbeitsplatz im Rahmen der Betriebsschließung zwar vorzeitig aber ersatzlos.