Kündigung BR-Vorsitzende Betriebsschließung
Hallo zusammen,
unser Betrieb wird schließen und wir sind uns nicht sicher zu wann die BR-Vorsitzende gekündigt werden kann. Es heißt ja "erst zum frühesten Zeitpunkt der Stilllegung des Betriebs", aber was genau ist gemeint? Bei uns ist es so, dass der Betrieb zum 31.03. geschlossen wird. Bis zum 30.06. ist aber noch ein Abwicklungsteam von 6 Personen da. Darf sie also zum 31.03. oder erst zum 30.06. gekündigt werden? Da wir diesen Monat die Kündigungen erhalten würde es mit Ihrer 2 monatigen Kündigungsfrist ja zum 31.03. auch zeitlich passen.
Community-Antworten (1)
24.01.2020 um 12:58 Uhr
Der BR macht das Licht aus! Also solange es noch Mitarbeiter gibt, deren Interesse der BR vertritt, ist er auch noch im Amt.
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