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Kündigung bei Betriebsschließung

M
Masch
Aug 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

stellen wir uns vor, dass Mitarbeiter X als Betriebsratsmitglied (kein Ersatzmitglied) tätig ist. X arbeitet bei Firma Y, welche eine 100%ige Tochterfirma von Z ist. Für Y und Z gibt es einen Gesamtbetriebsrat (X ist hier, wie beschrieben, ordentliches Mitglied). Nun wird Firma Y zum Jahresende seinen Betrieb einstellen. Was passiert nun mit Mitarbeiter X? Muss Firma Z Mitarbeiter X weiterbeschäftigen bzw. besteht der besondere Kündigungsschutz für X fort?

Ich freue mich über entsprechende Unterstützung bei der Beurteilung der Rechtslage.

Beste Grüße

46305

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

29.08.2018 um 13:09 Uhr

Warum sollte Z den X "weiter"beschäftigen müssen?

X wird vermutlich zum Jahresende gekündigt und fertig.

Siehe auch § 15(4) KSchG

K
krambambuli

29.08.2018 um 14:23 Uhr

Da würde ich einen Fachanwalt befragen.

E
Erbsenzähler

29.08.2018 um 15:06 Uhr

Bei den wenigen Infos schließe ich mich total Pjöööng an. X macht als letzter das Licht aus und das war's! X war bei Y angestellt und nicht bei Z!

M
Masch75

29.08.2018 um 15:44 Uhr

Vielen Dank für Eure Beteiligung trotz der wenigen Informationen :-)

Bei der Auflösung eines Betriebsbereichs würde es aber sicher anders aussehen, oder? Stellen wir uns hier folgendes vor. X arbeitet bei Y in der Vertriebsabteilung, die an ZZZ verkauft wird. ZZZ möchte keine Mitarbeiter von Y übernehmen. Y selber existiert als Firma weiterhin (mit gleicher Firmierung), fokussiert sich aber ausschließlich auf den Verwaltungsbereich.

G
ganther

29.08.2018 um 19:31 Uhr

Was sind denn das für Fragen... Hast du ein tatsächliches Problem oder was sollen diese hypothetischen fragen

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