Erstellt am 10.06.2011 um 11:02 Uhr von Kurzarbeiter
Elternzeit ist i.d.R. ein Grund der Verhiderung. Wenn man aber im Betrieb arbeitet ist man ja eben nicht verhindert. Denn Mandatsarbeit hat Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Arbeit. Ein Ruhen des Mandates kennt das BetrVG nicht.