Kann ich als Betriebsrat mein Mandat während der Elternzeit ruhen lassen, auch wenn ich 10 Stunden pro Woche arbeiten möchte? Gibt es hierfür so etwas Ähnliches wie eine Pause?
Erstellt am 10.06.2011 um 11:02 Uhr von Kurzarbeiter
Elternzeit ist i.d.R. ein Grund der Verhiderung. Wenn man aber im Betrieb arbeitet ist man ja eben nicht verhindert. Denn Mandatsarbeit hat Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Arbeit. Ein Ruhen des Mandates kennt das BetrVG nicht.