Erstellt am 23.05.2014 um 15:25 Uhr von gironimo
Die Kollegin kann - wenn sie will - auch während der Elternzeit BR-Arbeit leisten und an den Sitzungen teilnehmen. Tut sie es nicht, gilt sie als verhindert ( am besten sie fragen, wie sie es halten will) und ein Ersatzmitglied wird geladen, bis sie wieder da ist.
Erstellt am 23.05.2014 um 15:28 Uhr von Thunfisch
Die Kollegin möchte weiter im Betriebsrat bleiben dies hat sie mir schon mitgeteilt. Wenn Sie jemanden findet für das Kind möchte sie die Sitzungen besuchen. Kann der AG dies verweigern?
Also müsste sie ihr Amt nicht niederlegen?
Erstellt am 23.05.2014 um 15:42 Uhr von gironimo
Der Arbeitgeber hat da nichts mitzureden. -- sie bleibt im Amt.
Erstellt am 13.01.2015 um 08:43 Uhr von acertom
Hallo Zusammen,
muss es für die Verhinderung eines BR- Mitglied ( Schwanger - Elternzeit ) ein Formular geben oder reicht das wen sie das selbst aufsetzt und unterschreibt?
Sie möchte nicht zu den einzelnen Sitzungen hinzukommen. 35km Weg.
Reicht dafür auch die mündliche Verhinderung ?
Damit wir rechtzeitig handeln können und das Ersatz Mitglied benennen können.
Erstellt am 13.01.2015 um 09:48 Uhr von Kölner
Der BRV fragt die Kollegin, wie sie es halten möchte und bittet dann darum, sich (je nach Lage) rechtzeitig zu melden, ob sie kommt oder nicht. Formlos!
Dann muss (im Verhinderungsfall) halt ein EBRM geladen werden.
Wenn das BRM in Elternzeit dann zu den Sitzungen kommt, kann es auch Fahrtkosten erhalten.