wir haben ein kleines Problem.
EIn Weibliches BR-Mitglied ist Schwanger und Geht in Elternzeit.
Ein Ersatz Mitglied würde ja nach rutschen. Jetzt die Frage.
Kann sie wenn die Elternzeit vorbei ist wieder in den Betriebsrat ?
Der Arbeitsplatz bleibt ja bestehen.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht