Unternehmerische Freiheit bis zu betriebsbedingten Kündigungen?
Darf ein Arbeitgeber durch Nicht-Abschluss von Aufträgen die Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen - mutwillig - herbeiführen? Es ist zum Verzweifeln. Unser AG will den Betrieb, trotz glänzender wirtschaftlicher Lage, verkleinern und Personal abbauen. Neue Aufträge wären zu haben, werden aber nicht angenommen und wir stehen hilflos daneben! Gibt es irgendwelche Handlungsansätze für uns als BR?
Community-Antworten (2)
01.06.2011 um 17:53 Uhr
Nein. Ob ein AG Aufträge annimmt oder nicht entscheidet allein er selbst. Selbst wenn er bei glänzender Auftragslage sagt: Das wars, jetzt werden die bestehenden Aufträge abgewickelt dann mach ich den Laden dicht, dann tut er das. Passiert relativ häufig wenn die Eigentümer selbst Geschäftsführer sind und dann aus altersbedingten Gründen den Laden dichtmachen. Kommt aber i.d.R. nur bei Kleinunternehmen so vor, größere werden verkauft (wenn sich ein Käufer findet !). Und wenn dieses weniger an Aufträgen zu einem geringeren Kapazitätsbedarf führt kann der AG tatsächlich auch betriebsbedingte Kündigungen aussprechen.
Wo ihr dem AG in die Suppe spucken könnt ist natürlich die Sache Betriebsänderung/Sozialplan und Sozialauswahl. Wenns teuer wird und genau die AN gehen die er eigentlich behalten will, nimmt er u.U. von seiner Idee noch mal Abstand.
01.06.2011 um 19:01 Uhr
eine solche Geschichte ist sehr bitter aber die unternehmerische Freiheit gibt dem AG genau dieses Recht. Bei größeren Firmen kommt es manchmal auch vor unter dem Stichwort "Konzentration auf Kernprozesse/Kernkompetenzen"
Der BR kann hier versuchen im Rahmen der Betriebsänderung aktiv zu werden. Entwickelt Kreativität. Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit zu einem Teilbetriebsübergang und jemand führt diese Bereiche weiter.
Noch ist nichts verloren!
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