Hallo Zusammen,

aufgrund eines neuen Projektes möchte der Arbeitgeber Hygienemanagement einführen. Unserer Mitarbeiter sollen/müssen demnach vor und nach Schichtende die Kleidung wechseln. Vor Schichtbeginn soll die Straßenkleidung abgelegt und die Arbeitskleidung die zur Verfügung gestellt wird soll angelegt werden. Nach Schichtende muss diese wieder abgelegt und in den dafür vorgesehenen Spind aufbewahrt werden. Wir als Betriebsrat sind der Meinung, dass diese Zeiten Arbeitszeiten sind. Der Arbeitgeber ist anderer Meinung. Welche Möglichkeiten haben wir dies durchzusetzen. Ich bitte um Antworten.