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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umkleidezeit = Arbeitszeit?

H
Hulky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

aufgrund eines neuen Projektes möchte der Arbeitgeber Hygienemanagement einführen. Unserer Mitarbeiter sollen/müssen demnach vor und nach Schichtende die Kleidung wechseln. Vor Schichtbeginn soll die Straßenkleidung abgelegt und die Arbeitskleidung die zur Verfügung gestellt wird soll angelegt werden. Nach Schichtende muss diese wieder abgelegt und in den dafür vorgesehenen Spind aufbewahrt werden. Wir als Betriebsrat sind der Meinung, dass diese Zeiten Arbeitszeiten sind. Der Arbeitgeber ist anderer Meinung. Welche Möglichkeiten haben wir dies durchzusetzen. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (2)

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HansH

31.05.2011 um 13:28 Uhr

Lest euch mal folgendes Urteil durch. Das BAG ist der Auffasung das es Arbeitszeit ist. Grüsse

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Dienstkleidung_Arbeitszeit_BAG_1ABR54-08.html

M
Mundwerker

31.05.2011 um 14:58 Uhr

Ich weiß von einem DAX-Unternehmen aus der Gesundheitsbranche (mit 17-köpfigen Betriebsrat), daß es seinen Arbeitnehmern dafür pro Schicht zwölf zusätzliche "Hygieneminuten" gutschreibt. Diese gehören nicht zur regelmäßigen Arbeitszeit, laufen auf einem Arbeitszeitkonto auf und können irgendwann gegen Freizeit eingetauscht werden. Reinraum-Klamotten an- und auszuziehen und Hände desinfizieren ist schließlich keine Freizeitbeschäftigung, niemand macht sowas rein zum Privatvergnügen...

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