Hallo.....

nach dem BAG Urteil 5 AZR 678/11 sind Umkleidezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Unser Arbeitgeber ist aber der Meinung, dass dieses Urteil nur für Mitarbeiter im OP und Anästhesie gilt.
Wie handhabt Ihr das in den Krankenhäusern?