Erstellt am 16.07.2008 um 10:23 Uhr von uhu
@Franz
wenn das Dienstfahrzeug mit privater Nutzung Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, kann diese Vereinbarung nicht einseitig vom AG geändert werden; das DF ist dann in der Tat ein Gehaltsbestandteil; Änderungskündigung wäre Voraussetzung
Erstellt am 16.07.2008 um 10:42 Uhr von uhu
Ergänzung : Dienstwagen zur privaten Nutzung ist ein *geldwerter Vorteil*, deshalb Gehaltsbestandteil
Erstellt am 16.07.2008 um 10:53 Uhr von Franz
danke Uhu,
dein Beitrag hilft mir bestimmt weiter.
Erstellt am 17.07.2008 um 19:48 Uhr von paula
uhu hat völlig recht. Aber bedenkt bitte das es sich hier um individualrechtliche Ansprüche handelt. Der BR kann hier nur indirekt Druck ausüben
Erstellt am 17.07.2008 um 22:07 Uhr von Alexa
Hallo Franz,
ein weiteres Argument ist die (zwar vielleicht nicht direkt beweisbare, aber als sicher anzunehmende) Tatsache, dass die "Vertrauensarbeitszeit" in aller Regel faktisch eine unbezahlte Mehrarbeit beinhaltet. Da ist die Nutzung des DF vielleicht nicht ganz ausgeglichen, aber schon etwas "gegenfinanziert". Wenn man dann noch bedenkt, das sich damit AG und AN oft in den Bereich ordnungswidriger Arbeitszeitnachweise und ArbZG-Verstöße begeben... tja, da sollte der Arbeitgeber vielleicht zu einer Regelung "Gleitzeit UND DF" kommen... Viel Erfolg!