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Gehaltskürzung ?

F
Franz
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, in unserem Betrieb wurde bei zwei MAs die Vertrauenarbeitszeit gestrichen, sie fallen nun in die Gleitzeitregelung. Während der VAZ konnten sie ein Dienstfahrzeug auch im priv. Bereich benutzen. Das fällt nun weg. In gewissem Sinn ist das eine Gehaltskürzung. Wie bring ich eine Höhergruppierung bei einem AG-Monatsgespräch durch?

MfG Franz

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Community-Antworten (5)

U
uhu

16.07.2008 um 12:23 Uhr

@Franz wenn das Dienstfahrzeug mit privater Nutzung Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, kann diese Vereinbarung nicht einseitig vom AG geändert werden; das DF ist dann in der Tat ein Gehaltsbestandteil; Änderungskündigung wäre Voraussetzung

U
uhu

16.07.2008 um 12:42 Uhr

Ergänzung : Dienstwagen zur privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil, deshalb Gehaltsbestandteil

F
Franz

16.07.2008 um 12:53 Uhr

danke Uhu, dein Beitrag hilft mir bestimmt weiter.

P
paula

17.07.2008 um 21:48 Uhr

uhu hat völlig recht. Aber bedenkt bitte das es sich hier um individualrechtliche Ansprüche handelt. Der BR kann hier nur indirekt Druck ausüben

A
Alexa

18.07.2008 um 00:07 Uhr

Hallo Franz, ein weiteres Argument ist die (zwar vielleicht nicht direkt beweisbare, aber als sicher anzunehmende) Tatsache, dass die "Vertrauensarbeitszeit" in aller Regel faktisch eine unbezahlte Mehrarbeit beinhaltet. Da ist die Nutzung des DF vielleicht nicht ganz ausgeglichen, aber schon etwas "gegenfinanziert". Wenn man dann noch bedenkt, das sich damit AG und AN oft in den Bereich ordnungswidriger Arbeitszeitnachweise und ArbZG-Verstöße begeben... tja, da sollte der Arbeitgeber vielleicht zu einer Regelung "Gleitzeit UND DF" kommen... Viel Erfolg!

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