Kann man einem Mitarbeiter der über 20 Jahre im Betrieb ist, für den der Manteltarifvertrag gilt, der vor 2 Jahren einen unverschuldeten Freizeitunfall hatte und deshalb an seinem urprünglichen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden kann, für eine weniger qualifizierte Tätigkeit einfach das Gehalt kürzen? Ist das eigentlich zulässig?