Gehaltskürzung
Kann man einem Mitarbeiter der über 20 Jahre im Betrieb ist, für den der Manteltarifvertrag gilt, der vor 2 Jahren einen unverschuldeten Freizeitunfall hatte und deshalb an seinem urprünglichen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden kann, für eine weniger qualifizierte Tätigkeit einfach das Gehalt kürzen? Ist das eigentlich zulässig?
Community-Antworten (7)
12.09.2010 um 16:03 Uhr
@Sarmale So einfach geht das nicht. Habt Ihr einen BR? Zu prüfen wäre zunächstmal, ob es sich hierbei um eine Versetzung im Sinne des §95 Abs.3 BetrVG handelt. Und die ist Mitbestimmungspflichtig (§99 BetrVG)
für eine weniger qualifizierte Tätigkeit einfach das Gehalt kürzen... Das geht nur über eine Änderungskündigung. D.h., der alte Vertrag wird gekündigt in Verbindung einer Neueinstellung zu anderen Bedingungen. Der MA muss dann einen neuen Vertrag in dem natürlich anderes Gehalt, Arbeitszeit etc. vereinbart sein kann unterschreiben.
Zu beachten ist: Grundsätzlich ist es so, dass ein AG ein Arbeitsverhältnis auflösen kann, wenn der MA auf Grund von Kranheit oder eines Unfalls die in dem Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten nicht mehr erbringen kann. In solch einem Fall hat der AN Glück, wenn ihm solch ein "Angebot" gemacht wird.
12.09.2010 um 18:57 Uhr
*Rübennase
D.h., der alte Vertrag wird gekündigt in Verbindung einer Neueinstellung zu anderen Bedingungen.
Neueinstellung kann ja wohl nicht sein höchsten Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen.
12.09.2010 um 19:02 Uhr
Hallo Sarmale in wievielen Foren stellst du dieser Frage?
12.09.2010 um 19:44 Uhr
@nurmalsogefragt Das ist natürlich richtig, was Du sagst. Es wäre eine Weiterbeschäftigung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen.
Danke, für den Hinweis. ;-)
12.09.2010 um 22:43 Uhr
@einediemitließt In wievielen liest du denn mit?
12.09.2010 um 23:15 Uhr
einediemitließt@, genaugenommen in zwei Foren! Ich brauche Input, weil mir das Schicksal dieses Kollegen sehr am Herzen liegt. Je mehr, desto besser.
12.09.2010 um 23:48 Uhr
@Sarmale
was sagt den der MTV? Gibt es dort vielleicht eine Regelung(bei uns die 68er->AN über 50 Altersjahre plus 18 Jahre betriebzugehörig-> keine Kürzung rechtens) zu diesem Thema?
was steht im AV? Darf der AN auch woanders tätig werden? ...ist im gesamten Betrieb einsetzbar.... Lohn nach MTV Lohngruppe xy....
Falls alles nicht mehr hilft-> Unfallgegner zivilrechtlich auf Verdienstausfall verklagen.
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