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Anspruch auf 39h Vertrag

N
Nachtarbeiter
Nov 2016 bearbeitet

wenn jemand einen 35h vertrag hat, aber immer mehr arbeitet im monat, hat er an dann anspruch auf einen 39h vertrag!?

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Community-Antworten (8)

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kunzundhinz

27.05.2011 um 10:21 Uhr

Ständige Mehrarbeit kann zu einem Vollzeitvertrag führen Beschäftigen Sie eine Teilzeitkraft und leistet diese über einen längeren Zeitraum hinweg mit Ihrem Einverständnis bzw. auf Ihren Wunsch hin ständige Mehrarbeit, kann darin unter Umständen eine stillschweigende Vertragsänderung gesehen werden. Die Folge der ständigen Mehrarbeit: Sie beschäftigen plötzlich statt einer Teilzeit- eine Vollzeitkraft. Ständige Mehrarbeit vor Gericht Wie oben beschrieben erging es einer Arbeitgeberin vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Urteil vom 04. Mai 2006, Az.: 8 Sa 2046/05). Quelle: VNR - Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG

S
Südmann

27.05.2011 um 10:51 Uhr

@ kunzund...... aus der Urteilsbegründung :

Der Arbeitsvertrag sei infolge der jahrelangen -- deutlichen-- Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Stundenzahl stillschweigend abgeändert worden.

im oben angesprochenen Fall würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, eine konkludente Vertragsänderung - die theoretisch zweifellos unter bestimmten Umständen möglich wäre - vorbehaltlos annehmen zu wollen ohne zusätzliche Informationen zum vorliegenden Einzelfall zu haben

denn allein die Aussage "aber immer mehr arbeitet im Monat" lässt soviel Deutungsmöglichkeiten zu...............

K
kunzundhinz

27.05.2011 um 13:55 Uhr

Südmann

Das wir wie der Spruch besagt "auf See und vor gericht in Gottes Hand sind" ist bekannt. Auch kann klar keiner Sagen ob das Urteil hier zu 100% passt. Aber es ist der Ansatz für den Fragesteller hier das Thema anzugehen.

Immer lässt auf lange Laufzeiten betreffend des bestehenden Arbeitsverhältnis schließen. Damit also dieses Sache dem Anwalt zu Prüfung geben und dann wenn er grünes Licht gibt klagen. Gerade Teilzeit-AN haben zur Zeit nicht gerade Schlechte Karten vor den ArbG

R
rkoch

27.05.2011 um 16:22 Uhr

Vielleicht noch ein Detail:

Ist die Änderung der AZ DAUERHAFT (d.h lückelos über einen längeren Zeitraum) und GLEICHMÄSSIG (immer 39 Stunden und nicht: mal 25, mal 43, quasi 39h im Durchschnitt) ist die Wahrscheinlichkeit das hier eine konkludente Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eingetreten ist relativ wahrscheinlich.

Gegen die Annahme einer konkludenten Änderung spricht auf jeden Fall, wenn die zusätzliche Arbeitszeit mit Mehrarbeitszuschlägen vergütet wurde da dann auf jeden Fall anzunehmen ist das es sich um Mehrarbeit gehandelt hat. Die Annahme das es sich um eine Änderung der AZ gehandelt hätte würde zum Wegfall dieser Zuschläge führen was den AN benachteiligen würde (und die bisherigen Zuschläge in Frage stellen würde).

F
Frühling

28.05.2011 um 12:51 Uhr

Und wie sieht es aus wenn man anhand eines Zeitkontos zwar jahresdurchschnittlich 30 Stunden arbeitet aber den Großteil des Jahres 37 Stunden?

K
Kölner

28.05.2011 um 12:56 Uhr

@Frühling Den Prozess, den man dann führen könnte, würde sich auf die Annahme stützen, dass sich der AV von 30 Stunden hin zu 37 Stunden 'konkretisiert' hat und damit auch dauerhaft so bezahlt werden müsste...

F
Frühling

28.05.2011 um 13:04 Uhr

@kölner, mit deiner Antwort bist du mal wieder völlig daneben! Erstens habe ich nicht gesagt das ich klagen will und zweitens wollte ich nur damit andeuten, dass man mit einem Zeitkonto solche Dinge umgehen kann!

@TE, solltest du weitere Antworten benötigen nimm die 7 Antworten Regel aus dem Thema: Einlogen und das Häckchen rausnehmen.

A
AucheinGast

28.05.2011 um 13:10 Uhr

Frühling da liegt im Augenblick ein tiefgreifendes Problem vor.

Kölner denkst du die User haben hier so ein schlechtes Gedächtnis? Das fälschen deiner ursprünglichen Beiträge ist aber nicht die feine Art. Aber was sage ich da?!?

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