Erstellt am 27.05.2011 um 08:21 Uhr von kunzundhinz
Ständige Mehrarbeit kann zu einem Vollzeitvertrag führen
Beschäftigen Sie eine Teilzeitkraft und leistet diese über einen längeren Zeitraum hinweg mit Ihrem Einverständnis bzw. auf Ihren Wunsch hin ständige Mehrarbeit, kann darin unter Umständen eine stillschweigende Vertragsänderung gesehen werden. Die Folge der ständigen Mehrarbeit: Sie beschäftigen plötzlich statt einer Teilzeit- eine Vollzeitkraft.
Ständige Mehrarbeit vor Gericht
Wie oben beschrieben erging es einer Arbeitgeberin vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Urteil vom 04. Mai 2006, Az.: 8 Sa 2046/05).
Quelle: VNR - Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Erstellt am 27.05.2011 um 08:51 Uhr von Südmann
@ kunzund......
aus der Urteilsbegründung :
Der Arbeitsvertrag sei infolge der jahrelangen -- deutlichen-- Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Stundenzahl stillschweigend abgeändert worden.
im oben angesprochenen Fall würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, eine konkludente Vertragsänderung - die theoretisch zweifellos unter bestimmten Umständen möglich wäre - vorbehaltlos annehmen zu wollen
ohne zusätzliche Informationen zum vorliegenden Einzelfall zu haben
denn allein die Aussage "aber immer mehr arbeitet im Monat" lässt soviel Deutungsmöglichkeiten zu...............
Erstellt am 27.05.2011 um 11:55 Uhr von kunzundhinz
Südmann
Das wir wie der Spruch besagt "auf See und vor gericht in Gottes Hand sind" ist bekannt. Auch kann klar keiner Sagen ob das Urteil hier zu 100% passt. Aber es ist der Ansatz für den Fragesteller hier das Thema anzugehen.
Immer lässt auf lange Laufzeiten betreffend des bestehenden Arbeitsverhältnis schließen. Damit also dieses Sache dem Anwalt zu Prüfung geben und dann wenn er grünes Licht gibt klagen. Gerade Teilzeit-AN haben zur Zeit nicht gerade Schlechte Karten vor den ArbG
Erstellt am 27.05.2011 um 14:22 Uhr von rkoch
Vielleicht noch ein Detail:
Ist die Änderung der AZ DAUERHAFT (d.h lückelos über einen längeren Zeitraum) und GLEICHMÄSSIG (immer 39 Stunden und nicht: mal 25, mal 43, quasi 39h im Durchschnitt) ist die Wahrscheinlichkeit das hier eine konkludente Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eingetreten ist relativ wahrscheinlich.
Gegen die Annahme einer konkludenten Änderung spricht auf jeden Fall, wenn die zusätzliche Arbeitszeit mit Mehrarbeitszuschlägen vergütet wurde da dann auf jeden Fall anzunehmen ist das es sich um Mehrarbeit gehandelt hat. Die Annahme das es sich um eine Änderung der AZ gehandelt hätte würde zum Wegfall dieser Zuschläge führen was den AN benachteiligen würde (und die bisherigen Zuschläge in Frage stellen würde).
Erstellt am 28.05.2011 um 10:51 Uhr von Frühling
Und wie sieht es aus wenn man anhand eines Zeitkontos zwar jahresdurchschnittlich 30 Stunden arbeitet aber den Großteil des Jahres 37 Stunden?
Erstellt am 28.05.2011 um 10:56 Uhr von Kölner
@Frühling
Den Prozess, den man dann führen könnte, würde sich auf die Annahme stützen, dass sich der AV von 30 Stunden hin zu 37 Stunden 'konkretisiert' hat und damit auch dauerhaft so bezahlt werden müsste...
Erstellt am 28.05.2011 um 11:04 Uhr von Frühling
@kölner,
mit deiner Antwort bist du mal wieder völlig daneben! Erstens habe ich nicht gesagt das ich klagen will und zweitens wollte ich nur damit andeuten, dass man mit einem Zeitkonto solche Dinge umgehen kann!
@TE,
solltest du weitere Antworten benötigen nimm die 7 Antworten Regel aus dem Thema: Einlogen und das Häckchen rausnehmen.
Erstellt am 28.05.2011 um 11:10 Uhr von AucheinGast
Frühling
da liegt im Augenblick ein tiefgreifendes Problem vor.
Kölner
denkst du die User haben hier so ein schlechtes Gedächtnis?
Das fälschen deiner ursprünglichen Beiträge ist aber nicht die feine Art.
Aber was sage ich da?!?