Hallo, unsere Firma ist eine 100%-Tochtergesellschaft eines größeren Unternehmens (200 Mitarbeiter), das in den letzten Monaten ebenfalls Personal abbauen musste und hierfür mit dem Betriebsrat einen Sozialplan verabredet hatte.

Unsere Firma (also die Tochterfirma) besteht aus lediglich 8 Mitarbeitern und soll nun zum Jahresende liquidiert (stillgelegt) werden. Nach Ansicht der Berater unseres Geschäftsführers besteht bei dieser Betriebsgröße keine Verpflichtung zu einem Interessenausgleich mit den Mitarbeitern. Wir haben dennoch vor einigen Wochen einen BR gegründet, da nicht alle Mitarbeiter rechtsschutzversichert sind, um die anstehenden Kündigungen überprüfen zu lassen.

Es existiert zwischenzeitlich ein Liquidationskonzept, das vorsieht, dass ein Teil der Mitarbeiter sofort gekündigt wird. Der restliche Teil soll bis Jahresende (bis zur Stilllegung) weiterbeschäftigt werden und dann als sogenannte "Bleibeprämie" eine Abfindung entsprechend ihrer Betriebszugehörigkeit erhalten.

Es ist klar, dass alle Mitarbeiter wegen der Schließung betriebsbedingt gekündigt werden. Ist aber diese Ungleichbehandlung insbesondere hinsichtlich der Abfindung (wie immer man sie auch nennen mag) zulässig?

Inwieweit kann der BR das Liquidationskonzept (hinsichtlich der Behandlung der Belegschaft) von einem BR-Anwalt auf "Schlüssigkeit" prüfen lassen?

Hoffe, ich konnte den Fall halbwegs verständlich schildern. Für Antworten und Tipps im voraus vielen Dank!!