Änderungsvertrag rechtens?
Hallo zusammen,
weiß jemand ob folgender Satz in einem Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag dazu führt, dass der eigentliche Arbeitvertrag ungültig wird? Bzw. welche Folgen dieser Satz hat? :
"Mit Abschluss dieses Vertrages enden ab dem Zeitpunkt der Änderung alle bisherigen Arbeits-/ Änderungsverträge inklusive aller Nebenabreden."
Erlöschen die Ansprüche aus dem eigentlichen Arbeitsvertrag (Zulagen etc.), es ist ein zeitlich befristeter Änderungsvertrag.
Vielen lieben Dank im Voraus!
Vivien
Community-Antworten (4)
18.05.2011 um 23:48 Uhr
Klar, steht doch ganz deutlich si da. Man muss es also nur lesen! Daher wird ja auch stets vor dem Abschluss eines neuen ArbV gewarnt. Man kann bestehende auch ergänzen, dazu bedarf es keines kompletten neuen.
19.05.2011 um 01:14 Uhr
@Vivien Es gibt 3 Möglichkeiten beim Handling : 1 Annehmen 2 Ablehnen ,was aber zur folge hat ,das wenn der Arbeitgeber gerichtlich dagegen vorgeht ,im Falle einer Niederlage es in einer Kündigung endet. 3 Unter Vorbehalt annehmen und innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen,im Falle eines positiven Urteils gilt der Alte Vertrag weiter,sollte der Arbeitgeber gewinnen ,der Neue.
19.05.2011 um 10:25 Uhr
folgender Satz in einem Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag ... Erlöschen die Ansprüche aus dem eigentlichen Arbeitsvertrag ....
Das kann man so nicht endgültig beantworten. Natürlich ist der Wortlaut wie kunzundhinz gesagt hat eigentlich eindeutig. Verträge sind im Streitfall allerdings auslegungsbedürftig (es ist der erklärte Wille der Vertragsparteien zu ermitteln). Da es sich offenbar nur um einen Änderungsvertrag handelt gehe ich mal davon aus, das dieser NUR die zu ändernden Vertragsbestandteile regelt. Wenn dem so ist KANN er faktisch nicht so verstanden werden das die bisherigen Vertragsbedingungen bis auf die zu ändernden Vertragsbedingungen aufgehoben werden. In diesem Fall wäre nicht nur die Zulagen aufgehoben sondern wirklich alles, z.B. Lohnhöhe, Urlaub, aber auch Arbeitszeit, Mehrarbeitsverpflichtungen, Aufgabe, etc. , so sie in dem Änderungsvertrag nicht näher definiert sind. Es wird i.d.R. nicht Absicht der Vertragsparteien sein einen Vertrag auf derart unklare Verhältnisse zu stellen (Tranzparenzgebot!). Es wäre also denkbar bzw. IMHO wahrscheinlich das ein Gericht im Streitfalle diesen Passus als "Formular-Vertragsklausel" werten würde und den Sinn entsprechend uminterpretieren würde, so das nur die zu ändernden Klauseln aus dem Arbeitsvertrag aufgehoben werden.
Aber wie gesagt: Erstmal muß der Streitfall eintreten, vorher sind derartige Überlegungen eh ausschließlich hypothetischer Art. Oder willst Du sagen das Dein AG tatsächlich bereits die Zahlung der Zulagen verweigert hat? Dann nichts wie vor Gericht und den Vertrag bzw. die Klausel anfechten....
19.05.2011 um 22:24 Uhr
Da diese Änderungen ja befristet sind - auf welche Grundlage eigentlich? - frage ich mich, weshalb nicht einfach ein Anhang zum Arbeitsvertrag gemacht wird? Dort können ja dann die Änderungen rein, inkl. Geltungsdauer ;)
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