Hallo zusammen,

Eine vielleicht etwas außergewöhnliche Frage:
In unserem Betrieb steht zum Ende des Jahres 2022 eine Standortverlagerung an.
Da wir dieses Jahr aber noch einen neuen Betriebsrat wählen müssen, habe ich mich als Wahlvorstand aufstellen lassen.
Unsere Wahl findet Mitte März statt.
Ich habe nun gelesen, dass der Wahlvorstand nach der Wahl einen sechs monatigen Kündigungsschutz genießt.
Mein Vorhaben ist es aber Anfang September mit einer Vollzeitschule zu beginnen.
Nun die Frage:
Da keine ordentliche Kündigung von statten gehen kann.. muss ich selbst kündigen und somit auf eine mögliche Abfindung verzichten? oder kann man das irgendwie hinbiegen, dass ich vorher den Betrieb verlassen kann ohne auf die Abfindung verzichten zu müssen?

Vielen Dank für die Antworten