Erstellt am 18.01.2022 um 08:42 Uhr von Relfe
wie willst Du den den AG dazu bringen Dich zu kündigen und Dir eine Abfindung zu zahlen, wenn Du zur Vollzeitschule gehen möchtest?
der AG hat doch gar keinen Grund das zu tun, braucht doch nur warten bist Du kündigst.
Außerdem besteht zwar Kündigungsschutz, aber kündigen kann der AG dich trotzdem.
Wenn Du nicht dagegen klagst, wird die Kündigung nach Ablauf der Frist wirksam und das war es, wobei Du auch hier den AG erstmal dazu bekommen musst das zu tun.
Erstellt am 18.01.2022 um 10:05 Uhr von rsddbr
Du verzichtest gar nicht auf die Abfindung. Dir stünde gar keine Abfindung zu, da du beruflich andere Pläne hast (Vollzeitschule) und dir somit kein wirtschaftlicher Schaden aus der Standortverlagerung entsteht. Du verlässt das Unternehmen freiwillig und bevor der Betrieb den Standort wechselt.
Erstellt am 18.01.2022 um 10:06 Uhr von Enigmathika
Warum solltest Du eine Abfindung bekommen, wenn Du gekündigt werden WILLST, um eine Ausbildung zu machen? Das wird natürlich kein Arbeitgeber mitmachen.
Wenn Du die Arbeitsstelle aufgeben willst, musst DU kündigen.
Erstellt am 18.01.2022 um 11:10 Uhr von Tavashei
Der Arbeitgeber weiß über meine zukünftigen Pläne natürlich nicht Bescheid.
Dann wird abwarten wahrscheinlich die beste Lösung hierzu sein!
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Erstellt am 19.01.2022 um 07:52 Uhr von IlkaB
Der Kündigungsschutz bedeutet, dass du nicht gekündigt *werden* kannst (es sei denn, du klaust nachweislich silberne Löffel...).
Um *deine* Pläne umzusetzen, musst *du* kündigen. Aber was bezweckst du mit abwarten? Erwartest du eine Kündigung durch den AG nach der Schutzfrist? Würdest du die Weiterbildung sausen lassen, wenn dein AG dich dann doch nicht kündigt?
Erstellt am 19.01.2022 um 08:28 Uhr von Relfe
@Ilka
er kann doch die Kündigung von AG akzeptieren oder nicht dagegen klagen?
Der AG kann die Kündigung aussprechen und dann muss der AN reagieren, ansonsten wird auch die eigentlich unzulässige Kündigung wirksam (so mein Kenntnisstand)
Gibt auch AG die sprechen direkt nacheinander 2 Kündigungen aus, in der Hoffnung das der AN nicht gegen jede einzeln vorgeht und die zweite somit gültig wird.
Erstellt am 19.01.2022 um 08:50 Uhr von moreno
Ich würde mit dem AG reden! Wenn der eh Mitarbeiter mit Abfindungen los werden will ist die sauberste Lösung doch ein Aufhebungsvertrag!
Erstellt am 19.01.2022 um 09:54 Uhr von celestro
"er kann doch die Kündigung von AG akzeptieren oder nicht dagegen klagen?"
Richtig ... aber wieso sollte der AG ein Mitglied des WV kündigen, wo er doch weiß, dass er eine Klage mit ziemlicher Sicherheit verliert? Dass der MA die Klage gar nicht einreichen würde, weiß der AG ja nicht.
Erstellt am 19.01.2022 um 10:14 Uhr von Relfe
@Celestro
siehe meine erste Antwort :-)