Erstellt am 20.02.2014 um 13:27 Uhr von Oblatixx
Er hat die Kündigung bereits vorher erhalten, also ist sie auch entsprechend wirksam. Deshalb darf er auch im Wahlvorstand mitarbeiten, er ist ja noch Arbeitnehmer.
Erstellt am 20.02.2014 um 18:40 Uhr von Hartmut
Hallo Jambo, den Fall kenne ich aus der Praxis nicht, aber ich würde auch sagen, diese Kündigung ist und bleibt wirksam. Denn der besondere Kü'schutz für WVM gilt ja ab dem Moment ihrer Bestellung, und er gilt natürlich für Kündigungen AB diesem Zeitpunkt. Nicht etwa rückwirkend. Pech.