Wahlvorstand totz Kündigung?
Kann ein bereits gekündigter Mitarbeiter noch als Wahlvorstand ernannt werden. Der Mitarbeiter hat die Kündigung wirksam zum 30.06.2014 erhalten und hat sich als Wahlvorstand zur Verfügung gestellt. Darf er das? Hat er dann sogar Anspruch auf ein Sonderkündigungsschutz?
Community-Antworten (2)
20.02.2014 um 14:27 Uhr
Er hat die Kündigung bereits vorher erhalten, also ist sie auch entsprechend wirksam. Deshalb darf er auch im Wahlvorstand mitarbeiten, er ist ja noch Arbeitnehmer.
20.02.2014 um 19:40 Uhr
Hallo Jambo, den Fall kenne ich aus der Praxis nicht, aber ich würde auch sagen, diese Kündigung ist und bleibt wirksam. Denn der besondere Kü'schutz für WVM gilt ja ab dem Moment ihrer Bestellung, und er gilt natürlich für Kündigungen AB diesem Zeitpunkt. Nicht etwa rückwirkend. Pech.
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