Erstellt am 02.05.2008 um 18:49 Uhr von Lotte
paulo,
wurde denn eine Sozialauswahl gemacht? Warst Du der dritte im Bunde (WV)? Solltest schnellstmöglichst Kündigungsschutzklage einreichen.
Erstellt am 02.05.2008 um 21:24 Uhr von Sonneschein
Hallo , ich bin auch der Meinung, dass du so schnell Klagen solltest und zieh das weiter durch. Schlag dich auch selber weiter vor als Br- mitglied, denn würst du sehn ob deine Kollegen hinter dir stehen. Und ich glaub die wirst du haben , wenn von den anderen beide nichts weiter kommt. Viel Glück
Erstellt am 03.05.2008 um 15:23 Uhr von theodor
Hallo februar-paulo,
erstens läuft die Klagefrist von 3 Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem du die Kündigung in der Hand hattest,
zweitens bist du gemäß § 15 III KSchG ab der Bestellung zum Wahlvorstand bis 6 Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses fristgemäß nicht kündbar. Eine fristlose betriebsbedingte Kündigung habe ich noch nie gesehen.
Also ab zum Anwalt!
Erstellt am 03.05.2008 um 15:33 Uhr von pirat
@theodor
...Eine fristlose betriebsbedingte Kündigung habe .....sorry, ich auch nicht! Wo steht das?