Hallo an alle, aber ich brauche mal Eure Hilfe.
In unserem Unternehmen erfolgte eine Umstrukturierung, wobei eine der ehemaligen Leiterinnen (keine leitende Angestellte!) "übrig" geblieben ist. Diese ist schwerbehindert. Man hat ihr gesagt, dass man eigentlich keine Arbeit für sie hat und es am liebsten sehen würde, wenn sie gegen Zahlung einer Abfindung das Unternehmen verlässt. Dazu war sie natürlich nicht bereit.
Wir haben der darauf hin erfolgten Kündigung (unseres Erachtens ist diese betriebsbedingt, weil man trotz Suche keine anderen Kündigungsgrund gefunden hat) widersprochen, da keine Sozialauswahl stattgefunden hat. Das Integrationsamt hat unseres Wissens bisher auch nicht zugestimmt.
Wegen der anstehenden BR-Wahl ist sie mittlerweile Mitglied im Wahlausschuss und hat damit eigentlich Kündigungsschutz.
Trotz diesen Wissens wurde ihr heute die Kündigung übergeben. Aus dieser ist auch nicht erkennbar, dass das Integrationsamt zugestimmt hat (es steht nur drin, dass das I. nicht widersprochen hat), die Mitarbeiterin hat auch noch nichts von dort gehört.

Wie sollen wir uns jetzt als BR gegenüber dem Arbeitgeber verhalten? (mit der Mitarbeiterin sind wir in Kontakt und sie ist auch informiert, dass sie aufgrund unseres Widerspruches einen Weiterbeschäftigungsanspruch hat. Sie wird auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen!) Müssen wir irgend etwas beachten oder reicht einfach abwarten, bis der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht auf die Nase fällt?

Vielen Dank schon im voraus für die Hilfe!