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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechtliche Schritte gegen Beschluss

B
berwie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir sind ein 7er Gremium und haben einen Beschluss gefasst das ein BR zu einem Seminar fährt. Es wurde 5 : 2 abgestimmt. Einer der 2 die gagegen sind hat nun gesagt er wird dagegen vorgehen und rechtliche schritte einleiten. Was könnte er denn gegen den Beschluss machen, wenn er es denn macht?

Dieses BR Mitglied war im Wirtschaftsausschuss WA Vorsitzender aber leider untätig. Dann wurde vom BR ein neues zusätzliches Mitglied in den WA entsandt. Im WA wurde dann beschlossen das neue Mitglied zum Vorsitzenden zu wählen. Vorher hat der alte WA Vorsitzende erklärt, er stehe dem WA nicht mehr zur verfügung. Der neue WA Vorsitzende soll nun zum Seminar fahren, und da hat der alte WA Vorsitzende wohl etwas dagegen.

danke

1.41603

Community-Antworten (3)

G
Gustl

16.05.2011 um 08:50 Uhr

Hallo berwie,

wenn ihr den Beschluss ordnungsmäßig durchgeführt habt, dann kann der eine BR nicht unternehehmen. Vielmehr sollte es die Last zur Überlegung sein, warum der Kollege so quertreibt. Gegen das Gremium, in dem der klagende BR-Kollege sitzt, rechtliche Schritte einleiten wollen, zeigt keine richtige Zusammenarbeit. Das wird die Zukunft auch nicht anderes hergeben. Daher solltet ihr mit dem Kollegen mal sprechen und zur Einlenkung bewegen. Denn wenn dies die Belegschaft erfährt, ist auch nocht das Vertrauen verloren.

Viel Erfolg.

Gruß, Gustl.

R
rkoch

16.05.2011 um 10:19 Uhr

...rechtliche schritte einleiten. Was könnte er denn gegen den Beschluss machen, wenn er es denn macht?

Grundsätzlich kann jedes BRM ein Beschlußverfahren gegen den BR anstreben wenn er sich vom BR in seinen Rechten als BRM (grob!) verletzt sieht, z.B. weil der BR ihm die zustehenden Schulungen verweigert. Andere Varianten sind denkbar, allerdings muß das BRM ein persönliches Interesse haben (er muß Betroffener sein).

Was genau im Vorfeld dieses Beschlusses abgelaufen ist (wollte er selbst auf dieses Seminar gehen bzw. habt ihr ihn gegen seinen Willen geschickt ?) hast Du nicht dargelegt. Sofern ihn der Beschluß nicht persönlich betrifft kann er sich gerne beim ArbG eine rote Nase abholen.....

A
AucheinGast

16.05.2011 um 10:45 Uhr

Was stört dieses BRM denn so immens?

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