Telefondurchwahl - rechtliche Schritte einleiten?
Mitarbeiter erreichen mich telefonisch nur über die Zentrale. Es besteht keine direkte Durchwahl. Trotz Aufforderung die zu ändern, rührt sich nichts. Soll ich rechtliche Schritte einleiten?
Community-Antworten (2)
23.09.2009 um 16:00 Uhr
Ich gehe mal davon aus, daß es sich um ein BR-Telefon handelt. Du hast als BR einen Anspruch auf einen Telefonanschluss von dem Du ungestört Telefonate empfangen und führen kannst.
Ihr solltet einen Beschluss fassen, den AG aufzufordern, Euch einen Telefonanschluss mit eigenen Nebenstellenanschluss inkl. Durchwahl zur Verfügung zustellen. Dann Anschreiben und eine Frist setzen.
Sollte der AG nicht reagieren, müßtet ihr ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht einleiten. Also Antwort: Ja, rechtliche Schritte zu nächst beschließen. Beschluss zur Beauftragung eines RA zur rechtlichen Prüfung, Geltendmachung und Prozeßvertretung fassen. Und dann soll der Anwalt nochmal anschreiben, ggfs. Das Beschl.Verfahren einleiten.
23.09.2009 um 18:10 Uhr
Vermutlich verlangt die Dame, oder der Herr, an der Zentrale auch noch den Namen des anrufenden. Geil!!
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