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Telefondurchwahl - rechtliche Schritte einleiten?

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Madonna
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiter erreichen mich telefonisch nur über die Zentrale. Es besteht keine direkte Durchwahl. Trotz Aufforderung die zu ändern, rührt sich nichts. Soll ich rechtliche Schritte einleiten?

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Community-Antworten (2)

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McDeere

23.09.2009 um 16:00 Uhr

Ich gehe mal davon aus, daß es sich um ein BR-Telefon handelt. Du hast als BR einen Anspruch auf einen Telefonanschluss von dem Du ungestört Telefonate empfangen und führen kannst.

Ihr solltet einen Beschluss fassen, den AG aufzufordern, Euch einen Telefonanschluss mit eigenen Nebenstellenanschluss inkl. Durchwahl zur Verfügung zustellen. Dann Anschreiben und eine Frist setzen.

Sollte der AG nicht reagieren, müßtet ihr ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht einleiten. Also Antwort: Ja, rechtliche Schritte zu nächst beschließen. Beschluss zur Beauftragung eines RA zur rechtlichen Prüfung, Geltendmachung und Prozeßvertretung fassen. Und dann soll der Anwalt nochmal anschreiben, ggfs. Das Beschl.Verfahren einleiten.

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DeWalt

23.09.2009 um 18:10 Uhr

Vermutlich verlangt die Dame, oder der Herr, an der Zentrale auch noch den Namen des anrufenden. Geil!!

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