Liebes Beratungsteam,
am 25.01. haben wir per Email für den 30.01. zur Betriebsversammlung geladen, um die BR Neuwahlen einzuleiten. Die Einladung ging dem Verwaltungsbüro am Mittag zu um diese dem geschäftsführenden Vorstand=Arbeitgeber weiterzuleiten. Der AG antwortete mit einem heftigen Schreiben darauf. Unter anderem zitierte der AG § 23 Abs 1 BetrVG und BAG DB 1976,1292.
Meine Frage dazu: Wie kurzfristig darf der BR einladen und in wieweit kann der AG rechtliche Schritte gegen den BR einleiten.

2 BR-mitglieder sind zurückgetreten. Ersatz gibt es nicht.