Die SBV hat auf Grund einer offiziellen Beschwerde von einer schwerbehinderten Mitarbeiterin einen Brief an Arbeitgeber verfasst. Es ging darum, dass diese Mitarbeiterin kurzfristig und zwei mal in der gleiche Woche einen Urlaub nicht genehmigt bekam. Die Begründung war schwach. Diese Mitarbeiterin hatte man eine Woche davor mit einer Gehaltskürzung gedroth, weil man mit ihrer Arbeit nicht zufrieden war. Diese beide Aktivitäten sahen für die SBV, als würde der Vorgesetzten versuchen Druck auf Frau M auszuüben. Im Brief (mit dem Thema Urlaub für Schwerbehinderten Menschen) vom SBV an Arbeitgeber wurde auf dies auch wie folgt eingefangen:

"Ihre Verweigerung des Urlaubs könnte den faden Beigeschmack hinterlassen als sollte auf Frau M Druck ausgeübt werden. Immerhin stand eine Kürzung des Gehaltes wegen Unzufriedenheit über ihre Arbeitserledigung im Raum." (SBV)

Auf dieser Satz kommt der Arbeitgeber mit dieser Reaktion:

"ich verwahre mich mit allem Nachdruck gegen Ihre Unterstellung, es wäre auf Frau M Druck ausgeübt worden. Sollten Sie solche Vorwürfe wiederholen, werden wir uns rechtliche Schritte vorbehalten. " (Arbeitgeber)

Wie ist diese Reaktion vom Arbeitgeber zu interpretieren und wie soll sich die SBV dazu verhalten? Feedback würde in diesem Fall helfen.