W.A.F. LogoSeminare

SBV vom Arbeitgeber mit rechtlichen Schritten bedroht

E
EsBeFau
Jul 2018 bearbeitet

Die SBV hat auf Grund einer offiziellen Beschwerde von einer schwerbehinderten Mitarbeiterin einen Brief an Arbeitgeber verfasst. Es ging darum, dass diese Mitarbeiterin kurzfristig und zwei mal in der gleiche Woche einen Urlaub nicht genehmigt bekam. Die Begründung war schwach. Diese Mitarbeiterin hatte man eine Woche davor mit einer Gehaltskürzung gedroth, weil man mit ihrer Arbeit nicht zufrieden war. Diese beide Aktivitäten sahen für die SBV, als würde der Vorgesetzten versuchen Druck auf Frau M auszuüben. Im Brief (mit dem Thema Urlaub für Schwerbehinderten Menschen) vom SBV an Arbeitgeber wurde auf dies auch wie folgt eingefangen:

"Ihre Verweigerung des Urlaubs könnte den faden Beigeschmack hinterlassen als sollte auf Frau M Druck ausgeübt werden. Immerhin stand eine Kürzung des Gehaltes wegen Unzufriedenheit über ihre Arbeitserledigung im Raum." (SBV)

Auf dieser Satz kommt der Arbeitgeber mit dieser Reaktion:

"ich verwahre mich mit allem Nachdruck gegen Ihre Unterstellung, es wäre auf Frau M Druck ausgeübt worden. Sollten Sie solche Vorwürfe wiederholen, werden wir uns rechtliche Schritte vorbehalten. " (Arbeitgeber)

Wie ist diese Reaktion vom Arbeitgeber zu interpretieren und wie soll sich die SBV dazu verhalten? Feedback würde in diesem Fall helfen.

61106

Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

13.07.2018 um 18:07 Uhr

Die Geschäftsleitung ist verärgert - sonst würde mich das nicht weiter berühren. Du könntest nachfragen, wie sich die Geschäftsleitung die eigentliche Problemlösung vorstellt.

P
paula

13.07.2018 um 18:11 Uhr

Das wirst Du schon aushalten müssen... AG, BR und SBV drohen sich im deutschen Wirtschaftsleben gerne mal mit dem ArbG und Co.....

E
EsBeFau

13.07.2018 um 18:14 Uhr

@Kratzbürste Er hat schon beantwortet, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist kurzfristig einen Urlaub zu genehmigen. Er hat beantwortet dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, kurzfristige Urlaubsanträge zu genehmigen. Besonders wenn andere Mitarbeiter aus der Abteilung in Urlaub sind und die personelle Situation angespannt ist. Der Arbeitgeber kann aufgrund der Jahresurlaubsplanung für Vertretung sorgen, aber für kurzfristigen Urlaub werden keine Ressourcen vorgehalten. D.H. er hat schon eine Reaktion gegeben.

C
Challenger

13.07.2018 um 18:15 Uhr

Zitat : Wie ist diese Reaktion vom Arbeitgeber zu interpretieren und wie soll sich die SBV dazu verhalten? Feedback würde in diesem Fall helfen.

Betriebsrat einschalten.

§ 84:Beschwerderecht

(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

AM
alter Mann

13.07.2018 um 18:50 Uhr

Je nach der sonstigen Qualität der Zusammenarbeit würde ich den AG darauf hinweisen, dass mit der Formulierung: "könnte den faden Beigeschmack hinterlassen als..." ein Hinweis darauf ist, dass ein Verhalten des AG in diese Richtung gedeutet werden kann (aber nicht muss). Die Formulierung bedeutet eben nicht der Vorwurf, es sei tatsächlich so gewesen. Insofern würde ich die vom AG geäußerte Drohung zurückweisen und ihn um einen Ton bitten, der das Finden von Lösungen besser ermöglicht.

I
ickederdicke

16.07.2018 um 11:22 Uhr

Integrationsamt einschalten wenn es weiter eskaliert.

Ihre Antwort