Ein Arbeitgeber räumt dem Betriebsrat nicht nach §90 BetrVG das Recht auf Unterrichtung und Beratung ein bzw. der Betriebsrat wird Übergangen und sowohl Kolleginnen und Kollegen wie auch den Betriebsrat vor vollendete Tatsachen stellt.

Was kann der Betriebsrat in diesem Fall gegenüber dem Arbeitgeber tun, um ihn zukünftig dazu zu bringen den Betriebsrat in seine Planungen mit einzubeziehen.

Würde mich über Hilfe freuen!