Erstellt am 10.05.2011 um 15:57 Uhr von einediemitließt
Was kann der Betriebsrat in diesem Fall gegenüber dem Arbeitgeber tun, um ihn zukünftig dazu zu bringen den Betriebsrat in seine Planungen mit einzubeziehen.
Ist doch ganz einfach, einfach nur seinen Pflichten als BR nachkommen, nämlich sich zu qualifizieren. Das ist Pflicht, so auch das BAG. Denn dann kennt man die Antwort. Also Beschluss für Schulung am Anfang. Aber auch mal den Kommentar zum BetrVG lesen hilft!
Erstellt am 10.05.2011 um 16:03 Uhr von KBlitz
Naja, dann sollte man nach deiner Auffassung, das Forum schließen und besser hier einen Kommentar zum BetrVG hinterlegen, da dann alle Fragen schließlich beantwortet sind!
Ich habe gehofft, hier schnell eine Hilfe von jemanden zu erhalten, der vielleicht gerade zu diesem Punkt recht fit ist.
Als Betriebsrat ist man nicht vollkommen, sondern soll sich gegenseitig ergänzen und so habe ich das Forum bisher immer verstanden.
Wenn dieses Verständnis verkehrt sein sollte, bitte ich um Entschuldigung für meine bisher hier gestellten Fragen.
Erstellt am 10.05.2011 um 16:08 Uhr von wölfchen
. . . mal ein heißer Tipp zum Umgang mit dem BetrVG (betrifft übrigens alle §§) und hier in diesem Fall den § 90: den § 90 sowie eine Kommentierung dazu bis zum Ende lesen. Da reicht schon oft der kleine Basiskommentar vom BUND- Verlag. Und in diesem steht, wie bei fast allen anderen §§ auch, am Ende ein Punkt "Streitigkeiten". Und in diesem ist meist aufgeführt, wie man bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu verfahren hat. Steht übrigens zum § 90 auch was drin . . .
Erstellt am 10.05.2011 um 16:21 Uhr von petrus
Kommt drauf an, was ihr wollt und ein bisschen auch auf die konkreten Auswirkungen der Umgestaltungsmaßnahmen, welchen Paragrafen ihr zieht...
23.3 passt fast immer, ein Blick in 119 und 121 hilft manchmal auch, und hier könnte obendrein noch eine höchst kostspielige E-Stelle nach 91 zuständig sein. Oder eine Kombination aus allem...