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Schulung/Unterricht - Anordnung vom AG

R
Rocce
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, der AG möchte das zwei AN sich am Montag zum Deutschunterricht anmelden.Dieser soll nach der Az von Mo-Do. wargenommen werden,da es eben Schwirigkeiten woll mit der Verständigung geben würde.Beide sind aber auch schon länger als 10Jahre in der Firma.Warum kommt der AG jetzt damit an,und warum überhaupt?Ich als BRM würde gerne wissen was in diesem Fall zu tun ist,oder darf der AG das?Ich kann mir das nicht vorstellen! Ein ganz großes Dankeschön an Euch......

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Community-Antworten (2)

N
neskia

23.09.2010 um 23:09 Uhr

"....Warum kommt der AG jetzt damit an,und warum überhaupt?..."

deshalb:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundesarbeitsgericht106.html

W
wahlvst

23.09.2010 um 23:46 Uhr

In der Freizeit muss kein AN auf Sprachkurse des AG. Wenn dann wäre es Arbeitszeit = Mehrarbeit = MB. Doch weigert sich der AN könnte das was hinter dem Link von neskia steht folgen.

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