Erstellt am 01.02.2011 um 10:22 Uhr von dersensenmann
Moin, normalerweise ist eine reine Unterrichtung einefach eine Info an den BR.
Im §99 geht die Beschreibung aber ja noch weiter, es bleibt ja nicht bei der Unterrichtung.
Bei der Anhörung hat der BR die Möglichkeit, sich zu äußern. Wobei die Einflussnahme auf die Entscheidung des Arbeitgebers teilweise stark begrenzt ist.
Erstellt am 01.02.2011 um 10:24 Uhr von Ulrik
Hi,
eine Unterrichtung ist lediglich die Pflicht zur Information an den BR. Der AG kann handeln, ohne auf eine Reaktion des BR warten zu müssen oder eine Zustimmung zu erhalten.
Eine Anhörung bedeutet, daß der AG, bevor er handelt, den BR "hören" muß. Sprich, er muß die Reaktion/Stellungnahme/Rückmeldung des BR abwarten.
Im § 99 steht zwar "unterrichten", aber wenn Du diesen Satz weiterliest, dann steht da zusätzlich, daß der AG die Zustimmung des BR einholen muß.
LG