Liebe BRs,

in dem §99 steht "... hat der der Arbeitergeber den Betriebsrat ... zu unterrichten, ..." und im §102 steht "Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. ...".

Gibt es hier einen signifikanten Unterschied oder ist beides ähnlich zu handhaben?

Danke für Eure Hinweise im voraus!