Wird folgendermassen unterschieden
Erhält ein Land einen Sicherheitshinweis, wie im Fall Kenias und Mauretaniens, will das Amt damit auf ein landesspezifisches Sicherheitsrisiko hinweisen. Bis zu einer allgemeinen Beruhigung der Lage gelte es, Menschenansammlungen, politische Kundgebungen sowie die Nähe von Slumsiedlungen zu meiden.
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Eine Reisewarnung dagegen wird dann ausgesprochen, wenn generell vor Reisen in ein Land gewarnt wird. Gegenwärtig bestehen Reisewarnungen für die Länder Afghanistan, Irak, Somalia, Haiti, Demokratische Republik Kongo, Libanon sowie für die palästinensischen Gebiete. Von Bedeutung ist die Einschätzung der Bundesbehörde vor allem für Urlaubsreisende, denn liegt eine Reisewarnung vor, haben Urlauber das Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung ihres Reisevertrages.
In bestimmten Fällen, so geschehen auch bei Kenia-Reisen, bieten viele Veranstalter bereits bei einem Sicherheitshinweis die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung und Stornierung des Urlaubs an – das allerdings aus reiner Kulanz.
Ganz anders bei Geschäftsreisen
Auch für Geschäftsreisende spielt die Unterscheidung zwischen Sicherheitshinweis und Reisewarnung eine Rolle. Zwar gibt es aus einer Reisewarnung bei Dienstreisen keine zwingende Konsequenz. „Wegen ihrer Fürsorgepflicht stellen viele Arbeitgeber es ihren Mitarbeitern nämlich frei, ob sie in ein Land reisen wollen oder nicht“, sagt Gerd Otto-Rieke, Sprecher und Mitglied des Fachausschusses Sicherheit beim Verband Deutsches Reisemanagement. Das Problem sei jedoch ein anderes: „Wenn ein Mitarbeiter drei Jahre in einem Projekt in einem Land arbeitet, entwickelt er großen Ehrgeiz, dieses auch abzuschließen, und will nur ungern auf seine Reise verzichten.“
Die Sicherheitsinformationen der Bundesbehörde sind ein wichtiges Indiz für die Risikobewertung. Nicht immer sind die Bewertungen auch klar nachvollziehbar. So wurde zum Beispiel nach den Terroranschlägen auf die La-Ghriba-Synagoge auf Djerba 2002 nicht vor Reisen nach Tunesien gewarnt. Für Reisen nach Israel, wo seit Jahren ein erhöhtes Risiko von Anschlägen herrscht, liegen zwar zahlreiche Reisehinweise vor, aber keine generelle Reisewarnung.
„Unsere Botschaften und Konsulate sind unsere Augen und Ohren vor Ort“, heißt es dazu vom Auswärtigen Amt. „Eine Reisewarnung sprechen wir nur aus, wenn gesicherte Informationen vorliegen, dass Reisende dort bedroht sind. Bei Israel ist das nicht der Fall.“ Was sich wie eine nüchterne Abwägung anhört, liegt nach Einschätzung vieler Experten aber eher in dem speziellen deutsch-israelischen Verhältnis begründet.
Wie die Behörde bei ihren Einschätzungen vorgeht, zeigt ein weiteres aktuelles Beispiel. Während vor Reisen nach Somalia ausdrücklich gewarnt wird, gibt es für den benachbarten Sudan lediglich Sicherheitshinweise. Ohne Einschränkungen bereist werden können demnach die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. In der Region Darfur im Westen des Sudan drohe wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen dagegen Lebensgefahr, deswegen rate das Auswärtige Amt vor Reisen dorthin ab. Im Fall der beiden afrikanischen Staaten ist die Begründung etwas einleuchtender als bei Israel. „Der Sudan hat bei vielen Regierungen vielleicht einen schlechten Leumund, ist in einigen Landesteilen sehr gefährlich, aber es besteht dort keine grundsätzliche und landesweite Sicherheitsproblematik“, heißt es vom Auswärtigen Amt. Bei Somalia sei das anders. „Dort ist im Gegensatz zum Sudan nicht einmal eine gesicherte Staatlichkeit vorhanden.“
Wertvolle Hinweise ausländischer Behörden
Bei seinen Einschätzungen zieht das Auswärtige Amt nicht nur die Informationen von den deutschen Botschaften und Generalkonsulaten in aller Welt in Betracht, sondern auch die Hinweise ausländischer Behörden. „Natürlich sprechen wir uns mit den Kollegen in anderen Ländern ab“, heißt es aus Berlin. Dass es dabei aber durchaus auch zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen kann, zeigt das aktuelle Beispiel Mauretanien.
So warnt zum Beispiel die französische Regierung wegen des Überfalls auf die französischen Touristen und wegen der Terrordrohungen in Zusammenhang mit der Wüstenrallye Dakar explizit vor Reisen in das westafrikanische Land. Daraufhin ist die Rallye Dakar wegen Terrordrohungen abgesagt worden, zum ersten Mal in ihrer 30-jährigen Geschichte.
Das deutsche Außenamt belässt es bislang dagegen bei einem Sicherheitshinweis. Vor allem von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Mauretanien sei momentan abzusehen, lediglich von Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali werde „dringend abgeraten“.
Wie kommt es zu der unterschiedlichen Einschätzung? „Natürlich bedeutet das nicht, dass das Land für Deutsche sicherer sei als für Franzosen“, heißt es dazu vom Auswärtigen Amt in Berlin. Aber jedes Land ziehe bei seiner Einschätzung eben unterschiedliche Kriterien in Erwägung. In Berlin habe man bislang ausdrücklich auf das Aussprechen einer Reisewarnung verzichtet. Die Formulierung, wie sie jetzt getroffen sei, komme einer Reisewarnung jedoch fast gleich. Insofern sei man von der Einschätzung der französischen Behörden nicht weit entfernt.