Kann bei Dienstreise Zugbindung (Sparpreis) angeordnet werden?
Ein Außendienstmitarbeiter hat von der Firma eine Bahncard50 2. Klasse. Nun gibt es für die gewünschte Zugverbindung einen (etwas) günstigeren Sparpreis. Hiermit ist allerdings die Zugbindung verbunden. Sollte nun ein Termin z.B. früher beendet sein, würde es bedeuten, daß der AN ggf. eine längere Zeitspanne auf den gebuchten Zug warten muß.
Kann der Arbeitgeber verlangen, daß der Sparpreis gebucht wird?
Community-Antworten (7)
22.07.2016 um 15:25 Uhr
Gibt es denn Reisekostenrichtlinien in dem Unternehmen?
Sind diese mit dem BR vereinbart?
22.07.2016 um 15:34 Uhr
Es gibt keine mit dem BR abgestimmte Richtlinie. Nur eine Infoseite. Die Abteilung welche die Buchungen durchführt wird von der Geschäftsführung angewiesen gewisse Dinge zu tun oder zu unterlassen. Entweder mündlich oder als formlose Email.
22.07.2016 um 15:47 Uhr
Dann wird man sich vermutlich im Wesentlichen auf den § 670 BGB stützen müssen.
"§ 670 Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."
Die alles entscheidende Frage ist damit, ob er die Aufwendungen für erforderlich halten durfte. Das hängt dann von den Gesamtumständen ab.
Sofern An- und Abreise während der Arbeitszeit anfallen, wird man dem Arbeitgeber hier sicherlich sehr weit entgegenkommen müssen.
22.07.2016 um 16:16 Uhr
Sofern An- und Abreise während der Arbeitszeit anfallen, wird man dem Arbeitgeber hier sicherlich sehr weit entgegenkommen müssen.
Wobei sich da die Frage auftut, ob der Arbeitgeber was spart: wenn er dem AN die Zeit bezahlen muss, ist das vielleicht teurer als die paar Euronen die er spart durch das günstigere Ticket...
22.07.2016 um 17:16 Uhr
Man sollte einfach darüber sprechen. Klarheit zwischen AG und BR hilft weiter.
22.07.2016 um 18:06 Uhr
Schon mal vielen Dank für die bisherigen Antworten. Die Frage ist so zu sagen vorbereitend auf ein solches Gespräch. Nicht jeder der AN hat von der Firma eine BahnCard. Ohne BahnCard ist das Argument des stark reduzierten Preises absolut verständlich. Nur wenn der AG schon fast 300,- Euro für die BahnCard bezahlt stellt sich wirklich die Frage nach dem Sinn.
Es gibt auch keine offizielle Regelung bezüglich Reisezeit=Arbeizszeit. Grundsätzlich wird die Reise mit dem Auto als Arbeitszeit gewertet. Bei Bahnfahrten, also passiver Reisezeit, wird es stillschweigend auch als Arbeitszeit gewertet. Einen Streitfall gab es bisher nur wegen einer längeren Flugreise (mehr als 12h Flugzeit). Hier wurde nicht die volle Reisezeit angerechnet, da man davon ausgehen kann, daß man in dieser Zeit wohl eher weniger arbeitet, da dies im Flieger auch nicht so einfach möglich ist wie im Zug.
Aber es geht in der Frage auch nicht um die Reisezeit als Arbeitszeit.
Nur soviel dazu: währe ich der betroffene AN, würde ich es so handhaben: Endet meine Termin früher und ich habe keine Zugbindung und ich entscheide mich trotzdem erst den ursprünglichen Zug zu nehmen ist die Wartezeit Freizeit. Bin ich durch die Zugbindung gezwungen zu warten würde ich Arbeitszeit geltend machen.
22.07.2016 um 18:43 Uhr
Endet meine Termin früher und ich habe keine Zugbindung und ich entscheide mich trotzdem erst den ursprünglichen Zug zu nehmen ist die Wartezeit Freizeit. Bin ich durch die Zugbindung gezwungen zu warten würde ich Arbeitszeit geltend machen.<
So ist es. Der AG kann ja erklären, dass er in dem Fall den Aufpreis bezahlt.
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