Erstellt am 28.02.2012 um 10:37 Uhr von seeloewe
Hallo Cristal,
meines wissens gibt es hierfür keine Rechtssprechung.
Du kannst dich lediglich wehren, wenn es sich hier um ein anderes Geschlecht handelt. Belegung Mann/Mann oder Frau/Frau ist zulässig und obliegt dem Arbeitgeber (Kostengründe).
Erstellt am 28.02.2012 um 11:04 Uhr von kunzundhinz
Gericht: BAG
Aktenzeichen: 6 AZR 589/88
Datum: Urteil vom 26.04.90
Leitsätze
(Gastspielreise eines Chores - Anspruch auf Einzelzimmer)
»1. Der Chorsänger eines bayerischen Chores hat keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer während einer Gastspielreise.
2. Er muß im Regelfall die unentgeltlich bereitgestellte Unterbringung in einem Doppelzimmer akzeptieren, es sei denn, es läge ein triftiger Grund i.S. des Art. 12 Abs. 3 BayRKG für die Ablehnung vor.
Aber, BR sollten diese in einer BV positiv regeln.
3. Starkes Schnarchen des Sängers kann für ihn ein triftiger Grund sein, wenn
sich Kollegen über sein Schnarchen beschweren.«