Erstellt am 07.12.2010 um 19:56 Uhr von harvey
Hallo brfro,
ich muß gleich darauf hinweisen das ich mich mit diesem Thema überhaupt nicht auskenne und meine Antwort nur meine persönliche Meinung ist die keinen rechtlichen Hintergrund hat ....
Aber der Arbeitgeber hat ja meines Wissens eine sogenannte Fürsorgepflicht und da geht es gar nicht das der AG die AN anweißt sich in Gefahr zu begeben in dieses Krisengebiet zu Reisen!!!
Konnte leider nicht wirklich helfen aber trotzdem ...
Grüße
Harvey
Erstellt am 08.12.2010 um 10:29 Uhr von wölfchen
. . . Wenn ihm die Erbringung der Arbeitsleistung persönlich unzumutbar ist, kann sich ein Arbeitnehmer auf die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen (§ 275 Abs. 3 BGB). Als unzumutbar gilt beispielsweise, wenn die berufliche Tätigkeit die eigene Gesundheit erheblich gefährdet oder sogar das Leben bedroht . . .
Erstellt am 08.12.2010 um 14:56 Uhr von betriebsratten
mhmhmh...gib mal in eine suchmachine ein: Reisewarnung betriebliche entsendung
Da findest zwar einiges zu "Wuzzeschnubbe"---aber das gilt für Reisewarnungen insgesamt
Gruß von den Betriebsratten