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Dienstreise in Krisengebiet

B
brfro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser AG verlangt von einigen Mitarbeitern, dass sie eine Service-Reise in ein krisengebeuteltes Ausland unternehmen sollen. Das auswärtige Amt hat schon seit Jahren eine Reisewarnung, speziell auch für den Einsatzbereich, rausgegeben. Einige der Mitarbeiter waren bereits einmal dort und wollen nicht nochmal dort hin. Kann der AG das einfach so verlangen (auch mit der Begründung dass sie schonmal dort waren)? Was kann den Mitarbeitern passieren, wenn sie absolut verweigern? Kann er sie dafür kündigen? Bis jetzt war es immer ein freundliches, aber bestimmtes Nachfragen seitens des AG. Inzwischen wird es einfach nur verlangt.

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Community-Antworten (3)

H
Harvey

07.12.2010 um 20:56 Uhr

Hallo brfro,

ich muß gleich darauf hinweisen das ich mich mit diesem Thema überhaupt nicht auskenne und meine Antwort nur meine persönliche Meinung ist die keinen rechtlichen Hintergrund hat .... Aber der Arbeitgeber hat ja meines Wissens eine sogenannte Fürsorgepflicht und da geht es gar nicht das der AG die AN anweißt sich in Gefahr zu begeben in dieses Krisengebiet zu Reisen!!!

Konnte leider nicht wirklich helfen aber trotzdem ...

Grüße Harvey

W
wölfchen

08.12.2010 um 11:29 Uhr

. . . Wenn ihm die Erbringung der Arbeitsleistung persönlich unzumutbar ist, kann sich ein Arbeitnehmer auf die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen (§ 275 Abs. 3 BGB). Als unzumutbar gilt beispielsweise, wenn die berufliche Tätigkeit die eigene Gesundheit erheblich gefährdet oder sogar das Leben bedroht . . .

B
betriebsratten

08.12.2010 um 15:56 Uhr

mhmhmh...gib mal in eine suchmachine ein: Reisewarnung betriebliche entsendung

Da findest zwar einiges zu "Wuzzeschnubbe"---aber das gilt für Reisewarnungen insgesamt Gruß von den Betriebsratten

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