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Einsicht in die Sozialauswahl

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Robbybar
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Betriebsrat einem Kollegen, welcher gekündigt wurde, Einsicht in die Sozialauswahl geben ?

1.56403

Community-Antworten (3)

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alterBrummbär

06.05.2011 um 12:13 Uhr

....was halten wir vom Datenschutz?????????

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Angie

06.05.2011 um 12:35 Uhr

Hallo Robbybar, Ihr dürft keine Auskunft geben. Wenn der Kollege eine Kündigungsschutzklage einreicht, bekommt sein Anwalt auf Anfrage beim AG diese Unterlagen.

LG Angie

D
Dreiklang

06.05.2011 um 20:19 Uhr

Wie ich dieses Wort "Anfrage" in diesem Zusammenhang hasse.... Da wird nichts angefragt... Der AN bestreitet im Prozess und AG muss BEWEISEN

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