Einsicht in die Sozialauswahl
Darf der Betriebsrat einem Kollegen, welcher gekündigt wurde, Einsicht in die Sozialauswahl geben ?
Community-Antworten (3)
06.05.2011 um 12:13 Uhr
....was halten wir vom Datenschutz?????????
06.05.2011 um 12:35 Uhr
Hallo Robbybar, Ihr dürft keine Auskunft geben. Wenn der Kollege eine Kündigungsschutzklage einreicht, bekommt sein Anwalt auf Anfrage beim AG diese Unterlagen.
LG Angie
06.05.2011 um 20:19 Uhr
Wie ich dieses Wort "Anfrage" in diesem Zusammenhang hasse.... Da wird nichts angefragt... Der AN bestreitet im Prozess und AG muss BEWEISEN
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