Erstellt am 06.05.2011 um 10:13 Uhr von alterBrummbär
....was halten wir vom Datenschutz?????????
Erstellt am 06.05.2011 um 10:35 Uhr von Angie
Hallo Robbybar,
Ihr dürft keine Auskunft geben. Wenn der Kollege eine Kündigungsschutzklage einreicht, bekommt sein Anwalt auf Anfrage beim AG diese Unterlagen.
LG
Angie
Erstellt am 06.05.2011 um 18:19 Uhr von Dreiklang
Wie ich dieses Wort "Anfrage" in diesem Zusammenhang hasse.... Da wird nichts angefragt... Der AN bestreitet im Prozess und AG muss BEWEISEN