Der Vertrag einer Kollegin läuft zu Mitte Juni diesen Jahres aus. Pro Monat hat ein Arbeitnehmer 2 1/2 Urlaubstage zur Verfügung. Somit möchte die Kollegin für den halben Juni noch 1,25 Tage (abgerundet 1 Tag) Urlaub nehmen.
Der Arbeitgeber meint ihr steht dieses nicht zu und begründet dies nicht.
Wo kann ich die Grundlage nachlesen? Im Bundesurlaubsgesetz finde ich nichts entsprechendes.