Hier möchte ich nochmals an meine Frage vom 05.05.2011 anknüpfen die wie folgt lautete:
"Der Vertrag einer Kollegin läuft zu Mitte Mai diesen Jahres aus. Pro Monat hat ein Arbeitnehmer 2 1/2 Urlaubstage zur Verfügung. Somit möchte die Kollegin für den halben Mai noch 1,25 Tage (abgerundet 1 Tag) Urlaub nehmen.
Der Arbeitgeber meint ihr steht dieses nicht zu und begründet dies nicht.
Wo kann ich die Grundlage nachlesen? Im Bundesurlaubsgesetz finde ich nichts entsprechendes." Nach vielen hilfreichen Antworten und weiteren Recherchen liegt der Kündigungszeitpunkt der Kollegin tatsächlich so ungünstig, das der derzeitige Arbeitgeber der Kolligin für den Monat Mai ihr den Urlaub nicht gewähren muss. Nun fängt diese Kollegin bei einem neuen AG zu Mitte Mai ein Beschäftigungsverhältnis an. Aber auch dieser AG will der AN die Urlaubstage für den halben Mai nicht gewähren.
An dieser Stelle verlässt mich die Auskunft des Bundesurlaubgesetzes.
Kann es wirklich sein das für einen kompletten Monat Urlaubstage aus benannten Gründen wegfallen können???