Hallo zusammen,

eine Frage zum Thema Urlaub. Wir haben bei uns viele MA, die teilweise noch Resturlaub aus 2009 auf Ihrem Zeitarbeitskonto haben und auch viele, die im letzten Jahr wegen hohem Arbeitsaufkommen keinen Urlaub nehmen konnten.

Lt. BUrlG kann der Urlaub bis zum 31.03. genommen werden. Bei uns besteht jetzt das Problem, dass auch das in vielen Bereichen nicht möglich sein wird.

Die MA möchten wissen, was sie jetzt tun können. Da wir nicht tarifgebunden sind, sind wir uns uneinig darüber, ob es z.B. möglich ist eine BV anzuschließen in der dann acuh steht, dass z.B. Resturlaub bis Mitte des Jahres genommen werden kann. Geht das überhaupt oder verstößt das wieder gegen das BUrlG?

Kann uns jemand vielleicht ein paar Tipps geben bzw. wie ist das bei Euch geregelt?

Vielen Dank schonmal