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Resturlaub

C
chrisNRW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Frage zum Thema Urlaub. Wir haben bei uns viele MA, die teilweise noch Resturlaub aus 2009 auf Ihrem Zeitarbeitskonto haben und auch viele, die im letzten Jahr wegen hohem Arbeitsaufkommen keinen Urlaub nehmen konnten.

Lt. BUrlG kann der Urlaub bis zum 31.03. genommen werden. Bei uns besteht jetzt das Problem, dass auch das in vielen Bereichen nicht möglich sein wird.

Die MA möchten wissen, was sie jetzt tun können. Da wir nicht tarifgebunden sind, sind wir uns uneinig darüber, ob es z.B. möglich ist eine BV anzuschließen in der dann acuh steht, dass z.B. Resturlaub bis Mitte des Jahres genommen werden kann. Geht das überhaupt oder verstößt das wieder gegen das BUrlG?

Kann uns jemand vielleicht ein paar Tipps geben bzw. wie ist das bei Euch geregelt?

Vielen Dank schonmal

1.24504

Community-Antworten (4)

S
Südmann

03.02.2011 um 09:09 Uhr

Servus, chrisNRW

das BUrlG sagt, das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr

sollte der Übertrag des (restlichen) Urlaubs ins nächste Jahr erfolgt sein, steht dem AG kein Recht zu, diesen bis zum 31.03. zu verweigern allerdings müsste der AN dies gerichtlich durchsetzen, wenn sich der BR zu diesem Thema trotz entsprechender MItbestimmungsrechte nicht als hilfreich erweist und der AG keinen Urlaub genehmigen will

für den Urlaub aus 2009 sehe ich jedoch schwarz falls der AG nicht von sich aus zusagt, ihn trotzdem noch gewähren zu wollen

natürlich könnt ihr zu dem Thema eine BV abschließen genauso wie zu allen anderen Punkten bzgl Urlaub ( wie z.b. bis wann ein Urlaubsantrag bearbeitet sein muß, Urlaubsplan, etc etc.)

als BR allerdings zuzulassen, daß AN ihren Urlaub angeblich nicht nehmen können und ihn ständig vor sich herschleppen, finde ich, mit Verlaub gesagt, schwach............

C
chrisNRW

03.02.2011 um 09:15 Uhr

@südmann

vielen Dank für die schnelle Antwort. Problem ist halt, dass wir als erster BR erst seit Mai tätig sind. Wir versuchen soviel es geht zu schaffen aber da es Null Kooperation von Seiten der GL gibt, ist das verdammt schwer.

Wir haben hier so viele große Baustellen, dass das Thema Urlaub total untergegangen ist und wir jetzt handeln sollen. Wir versuchen unser Bestes.

P
pfeilenbogen

03.02.2011 um 11:21 Uhr

besonders betreffend des Urlaubes 2009 wäre die Frage zu klären, haben die AN versucht Urlaub zu erhalten. Dann könnten sie ggf. gegen den AG einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Aber hier sollte unbedingt ein Anwalt eingebunden werden.

F
Fliege

03.02.2011 um 12:26 Uhr

@chrisNRW Ihr habt schon den richtigen Ansatz. Der AG muss/soll sich ruhig erst mal daran gewöhnen, dass ihm jemand auf die Finger schaut. Packt nicht zuviele Baustellen auf einmal an, sondern eins nach dem anderen. Auch nicht gleich das vermeintlich größte Problem angehen, denn "üben" bei kleineren Projekten hat den Vorteil, dass die Vorgehensweisen des BR und die AG-Reaktionen dann bekannt sind und der BR in seiner Handlungsweise sicherer wird. Ich wünsche euch vorallem Durchhaltevermögen, denn aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Anfang oft holprig und mühselig ist. Fliege

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