In der BV ist geregelt das der AN seinen restlichen Urlaub bis zum 30.9 zu beantragen hat.Versäumt der AN diese Frist so verfällt der Anspruch auf Gewährung des Resturlaub laut AG.Betriebliche Belange oder sonstige Gründe fallen dort alle weg als Begründung. Kann der AG durch Versäumung der Frist nun den Urlaub willkürlich verweigern?? (Zusatz:In BV ist geregelt das drei Tage ins Folgejahr zu gewähren sind )
Der AN hat aktuell noch 8 Tage Urlaub.Er versäumte die Abgabefrist (30.9) .Nun möchte der AN seinen Urlaub noch vor Jahresende nehmen. Mündlich ließ der AG ihn wissen das er ihn nicht mehr genehmigt oder genehmigen muss und die Tage verfallen werden. Wie hat der BR vorzugehen??