Resturlaub
Wie ist das mit den Resturlaub bei Kündigung. Darf der Arbeitsgeber einfach festlegen, dass er den Urlaub bezahlt?
Community-Antworten (3)
22.09.2011 um 12:16 Uhr
@peudo Ja. Das ist üblich.
22.09.2011 um 12:16 Uhr
Wenn ein Nehmen des Urlaubes betrieblich nicht möglich ist JA
22.09.2011 um 15:31 Uhr
siehe hierzu auch § 7 BUrlG.
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