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Resturlaub

P
peudo
Nov 2016 bearbeitet

Wie ist das mit den Resturlaub bei Kündigung. Darf der Arbeitsgeber einfach festlegen, dass er den Urlaub bezahlt?

96003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

22.09.2011 um 12:16 Uhr

@peudo Ja. Das ist üblich.

K
Kurzarbeiter

22.09.2011 um 12:16 Uhr

Wenn ein Nehmen des Urlaubes betrieblich nicht möglich ist JA

G
gironimo

22.09.2011 um 15:31 Uhr

siehe hierzu auch § 7 BUrlG.

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