bisher erfolgte eine Gehaltsanpassung für alle MA immer prozentual auf der Grundlage des persönlichen Gehaltes. Dieses Mal eine Verteilung auf der Grundlage der Wochenarbeitszeit angedacht - soll heißen: alle MA mit 40 h bekommen mtl. 100 €, 37 h = 92,50 € und 20 h = 50 €. Ist dies rechtlich belastbar im Sinne der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung?