Gehaltsanpassung
bisher erfolgte eine Gehaltsanpassung für alle MA immer prozentual auf der Grundlage des persönlichen Gehaltes. Dieses Mal eine Verteilung auf der Grundlage der Wochenarbeitszeit angedacht - soll heißen: alle MA mit 40 h bekommen mtl. 100 €, 37 h = 92,50 € und 20 h = 50 €. Ist dies rechtlich belastbar im Sinne der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung?
Community-Antworten (8)
02.05.2011 um 17:09 Uhr
wenn kein TV oder sonst etwas, etwas zwingendes anderes aussagt, was soll dann ungerecht sein??
02.05.2011 um 20:57 Uhr
Wenn eurer BR nicht zugestimmt hat bzw. er hat keine Anhörung bekommen dann ist das nicht rechtens. sollte der BR zustimmen dann ist alles korrekt gelaufen.
02.05.2011 um 21:45 Uhr
@mimode Bestimmt Ihr denn mit?
02.05.2011 um 22:57 Uhr
Wenn hier der BR dem AG auf die Füße tritt, wäre folgende einfache Reaktion des AG möglich. Er gibt eine Info an alle Mitarbeiter heraus, dass es leider keine gehaltserhöung gibt, weil der BR die Art wie der AG von dieser geplanten gehaktserhönung nun absieht. Dann sind die AN bestimmt sehr stolz auf den BR
PS: Auch Gewerkschaften haben solche Arten der Erhöungen. Also für alle gem. der Arbeitszeit das gleiche mehr. Unabhängig von Gehaltsstufen. Dieses trägt mit dazu bei, dass die Gehaltsschere nicht zu weit auseinander geht.
Damit bekommt der Pförtner die gleiche Erhöung wie der Personalchef.
03.05.2011 um 09:57 Uhr
Antworten von mimode: Wir bestimmen mit - der Vorschlag kommt vom BR, wird aber von der GL leicht angezweifelt, man hat "Angst", es könnte "Probleme" geben. Diese gilt es nun zu zerstreuen - mehr nicht. @wahlvst Das Verhindern des Auseinandergehens der Gehaltsschere war auch Vater des Gedanken. Gibt es konkrete Bsp. aus den Reihen der Gewerkschaften? Bitte : Was ist ein TV? Hab' ich da was verpaßt?
Soweit alles andere in Butter - dies war keine Anfrage von Lidl, Schlecker und Co.
Ich danke allen.
03.05.2011 um 10:02 Uhr
@mimode,
TV = Tarifvertrag
04.05.2011 um 00:21 Uhr
Sorry, ich versteh Dein Problem nicht. Jeder Eurer Kollegen bekommt doch mit der Regelung 2,50€ die Stunde mehr, da gibt es doch keinen Unterschied, oder?
Gruß Torsten
04.05.2011 um 17:53 Uhr
Bisher wurde das Gehalt und nicht die Wochenarbeitszeit zu Grunde gelegt - und da war, ist und wäre der Unterschied schon beträchtlich: Bei einer notwendigen Anpassung von ca 10% bekäme ein AN mit 2.000 €uronen Gehalt 200 zusätzliche und einer mit 4.000 €uronen 400 zusätzliche. Der Unterschied liegt dann bei 50% bzw. 100% - je nachdem, wie Du es betrachtest.
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