Inflationsbedingte Gehaltsanpassungen
Hallo zusammen,
ich bin seit 2016 in meiner Firma beschäftigt und war von
2019 - 2022 in Elternzeit.
Zwischenzeitlich gab es in der Firma 3 inflationsbedingte Gehaltserhöhungen für die Belegschaft, bei welchen ich nicht berücksichtigt wurde.
Ich habe im Oktober wieder angefangen zu arbeiten und das gleiche Gehalt wie vorher.
Ist das richtig so?
Community-Antworten (7)
28.03.2023 um 11:01 Uhr
Ohne deinen Arbeitsvertrag und die Tarifsituation in deinem Betrieb zu kennen kann die Antwort nur sein "kommt darauf an". Ein allgemeines Anrecht auf Gleichstellung gibt es leider nicht.
28.03.2023 um 11:30 Uhr
Ich würde mal aus dem Bauch heraus sagen:
Bei tariflichen Erhöhungen wäre es falsch. Hier würden die Erhöhungen wohl in Entgelt-Tabellen Berücksichtigung finden, die dann auch für Dich gelten.
Bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung hast Du u.U. Pech gehabt.
28.03.2023 um 11:43 Uhr
https://www.yourxpert.de/antwort/tarifliche-gehaltserhoehung-waehrend-elternzeit.b2304.html
Einfach mal durchlesen.
28.03.2023 um 12:02 Uhr
Danke für die Antworten :-)
In unserer Firma gibt es keinen Tarifvertrag. Die Erhöhungen wurden "einfach so" an die komplette Belegschaft ausgesprochen.
28.03.2023 um 12:12 Uhr
Hast du meinen link gelesen, du solltest die Erhöhung auch bekommen.
Hier ein Auszug aus dem Link:
Grundsätzlich stellt sich die Rechtslage so dar: Eine zwischenzeitlich erfolgte allgemeine Tariflohnerhöhung bekommen alle Beschäftigten, auch diejenigen, die aus der Elternzeit zurückkehren. Das gilt - unabhängig von dem hier konkret geltenden Tarifvertrag z.B. auch bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern, die eine allgemeine Gehaltserhöhung vorgenommen haben.
28.03.2023 um 12:24 Uhr
Ich habe den Link gelesen, danke :) Ein Urteil dazu gibt es aber nicht, oder? Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich fühle mich nämlich super wohl auf der Arbeit :-)
28.03.2023 um 12:53 Uhr
Wenn du gerne dort arbeitest würde ich doch einfach mal nett nachfragen. Da ja die Inflation bei dir nicht halt gemacht hat und du ja das gleiche für Lebensmittel usw. bezahlen musst wie deine Kollegen*Innen auch. Ein Gesetz oder Urteil dazu finde ich leider nicht.
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