Erstellt am 19.04.2018 um 21:03 Uhr von Pickel
Dein direkter Vorgesetzter hat recht.
Erstellt am 19.04.2018 um 21:18 Uhr von celestro
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-benachteiligungsverbot/
Erstellt am 20.04.2018 um 07:12 Uhr von ickederdicke
@Pickel
Wie begründest du diese Aussage ?
Erstellt am 20.04.2018 um 07:30 Uhr von Erbsenzähler
@PrintingChris
Ich habe da ein paar Fragen:
Habt ihr einen Tarifvertrag?
Habt ihr Gehaltsbänder?
Oder habt ihr irgendwelche Eingruppierungsvereinbarungen?
@celestro
Es sind auch nicht Betriebsratsmitglieder betroffen!
Zurzeit haben wir einen Fachkräftemangel. Da wird von den Bewerbern halt mehr verlangt. Und einige Arbeitgeber brauchen diese und zahlen halt mehr als normal.
Deshalb gib uns ein paar Infos...
Erstellt am 20.04.2018 um 08:07 Uhr von Krambambuli
Das Benachteiligungsverbot gilt nun mal. Wenn dein Chef ganz offen begründet, dass du wegen deiner BR Arbeit keine Erhöhung bekommst, ist das doch eine Steilvorlage (wahrscheinlich wird er dann beim Gericht sagen, dass er mißverstanden wurde). Gehe zu einem Fachanwalt - und verwerfe den Gedanken zu kündigen.
Erstellt am 20.04.2018 um 09:11 Uhr von Pickel
"Wenn dein Chef ganz offen begründet..." und das tut er?
ickederdicke: mit 78 BetrVG
Erstellt am 20.04.2018 um 09:14 Uhr von PrintingChris
Also wir sind tariflos, Produktion setzt hier keinen Facharbeiter voraus, haben alle die gleiche Ausbildung, neue Mitarbeiter bekommen aufgrund der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt mehr Gehalt da sie sonst niemanden finden der für das Geld arbeitet. Der Betriebsrat wurde vor 2 Jahren gegen den Willen der GL gegründet seit dem wird dem BR wo es geht Steine in dem Weg gelegt. Anderen BR Mitgliedern wurde durch die Blume gesagt wenn sie BR Tätigkeit ruhen lassen gibt es eine Gehaltserhöhung. Aktuell machen wir eine Arbeitsgruppe zwecks Gehaltseingruppierung. Gehälter sind hier im Unternehmen verhandlungssache.
Erstellt am 20.04.2018 um 10:28 Uhr von celestro
"Es sind auch nicht Betriebsratsmitglieder betroffen!"
Ich habe auf Dein Eingangspost geantwortet und da war nur von Dir die Rede. Wenn auch nicht BRM das gleiche "Problem" haben, wird es natürlich verdammt schwer zu beweisen, daß Du betroffen bist, weil Du BRM bist.
Erstellt am 20.04.2018 um 11:17 Uhr von BRHamburg
Die Frage ist hier wirklich ob alle Mitabeiter die vor Tag X angefangen haben weniger Geld bekommen oder ob es nur Mitarbeiter betrifft die BRM sind. Wenn es alle alten Mitarbeiter betrifft dürfte Pickel mit dem § 78 BetrVG ( Bevorzugung ) Recht haben. Wenn es nur BRM betrifft wäre es ein Verstoß gegen § 78 BetrVG ( Benachteilung )
Erstellt am 20.04.2018 um 12:19 Uhr von PrintingChris
Alle älteren Mitarbeiter wurden angeglichen
Erstellt am 20.04.2018 um 13:14 Uhr von celestro
Erstellt am 20.04.2018 um 15:40 Uhr von PrintingChris
Ich, da aus Sicht meines Vorgesetzen BR Tätigkeit keine Leistung ist.
Erstellt am 20.04.2018 um 16:41 Uhr von rsddbr
So wie du bisher geschildert hast, solltest du den Rat von Krambambuli annehmen und dies mit einem Fachanwalt besprechen.
Erstellt am 20.04.2018 um 23:45 Uhr von celestro
"Ich, da aus Sicht meines Vorgesetzen BR Tätigkeit keine Leistung ist."
Wie schon gesagt, ist das nicht rechtens, was der Vorgesetzte da macht. Du darfst nicht benachteiligt werden als BR. Wenn alle Kollegen angeglichen wurden, Du aber nicht und dies nur darauf beruht, weil BR Tätigkeit ja keine Leistung sei, dann kann sich Dein Vorgesetzter ziemlich warm anziehen.
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-benachteiligungsverbot/