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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ablehnung Gehaltsanpassung

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Noldi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, Wir sind ein nicht tarifgebundenes Planungsbüro mit ca 100 Mitarbeitern. Derzeit stehen wieder Gehaltsverhandlungen an. In den letzten Jahren wurde der Tarifabschluß der IG Bau mehr oder weniger übernommen. Mittlerweile gibt es in der Geschäftsleitung einen Generationenwechsel. Die neue Führung lehnt eine Gehaltserhöhung nach dem "Gießkannenprinzip" ab. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie sich der Betriebsrat trotzdem durchsetzen kann?

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Community-Antworten (5)

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Petrus

27.04.2007 um 14:19 Uhr

Das Problem kenn ich aus meiner Firma zu Genüge :-( Auch wenn das in der Vergangenheit anders lief: der BR ist nach § 77 (3) BetrVG nicht befugt, über Gehaltserhöhungen zu verhandeln - und wenn der ArbGeb eben "keine Gießkanne" will, seid ihr außen vor. :-(

  1. Variante: Jeder MA muss individuell um eine Erhöhung feilschen, die Lieblinge des Chefs werden was bekommen, der Rest wenig bis nichts.
  2. Variante: Ihr versucht, mit Hilfe der Gewerkschaft einen Haustarifvertrag zu erreichen. Damit diese aber in dieser Richtung aktiv wird, sollte eine nennenswerte Anzahl an MA "organisiert" sein... Näheres wird Euch der IG BAU-Sekretär erzählen, wenn ihr den zu einer BR-Sitzung einladet.
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Raphael11

27.04.2007 um 14:19 Uhr

Hallo Noldi,

sicher nicht tarifgebunden? Dann würde ich verhandeln, der AG will immer mal wieder irgend etwas (Zustimmung zu x, Unterstützung bei y, etc.). Dann kann man solche Punkte wunderbar mit auf den Tisch bringen.

Oder ihr dreht den Spieß um und fordert mehr Erhöhung als der Tarifvertrag vorsieht. Natürlich muss das koordiniert laufen und alle MA müssen mitziehen. Was meinst Du wie schnell sich de AG nach den guten alten Zeiten mit Tarifvertrag sehnt, wenn auf einmal 100 Leute dauernd mehr fordern ;)...

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Kölner

27.04.2007 um 15:24 Uhr

@Noldi Da will der Chef ein (gesundes/ungesundes) Konkurrenzverhalten einführen. Variable Entgeltbestandteile nennt man das dann. Für Euch bestehen keine bis null Chancen das "alte" System fortzusetzen. Zum Trost: Ihr seid bei der Ausgestaltung wenigstens mit im Boot. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht.

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Petrus

27.04.2007 um 18:19 Uhr

@Kölner: Konkurrenzverhalten? Nunja - je nach Firma besteht die Konkurrenz auch mal in der Mitgliedschaft im richtigen Golfclub...

Variable Entgeltbestandteile? Nein - individualrechtliche Änderung des Punktes "Gehaltshöhe" im Arbeitsvertrag!

MBR? AV-Änderungen sind doch Individualrecht!

K
Kölner

27.04.2007 um 21:09 Uhr

@Petrus Liest Du etwas anderes als ich bei Noldi? Es geht um eine Lohnerhöhung...

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