Erstellt am 11.01.2022 um 17:39 Uhr von celestro
Ein Recht auf Gleitzeit wäre mir nicht bekannt. Ja, die Sache ist mitbestimmungspflichtig ... wenn der AG jetzt Gleitzeit einführen würde, hättet Ihr mitzureden. Aber mWn gibt es keine Möglichkeit, hier gegen den Willen des AG eine Gleitzeit zu erzwingen.
Erstellt am 11.01.2022 um 17:51 Uhr von Dummerhund
Der Betriebsrat hat bei allen Arbeitszeitfragen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auch ein Initiativrecht. Der Betriebsrat kann deshalb von sich aus aktiv werden und dem Arbeitgeber eine bestimmte Regelung zur Arbeitszeit vorschlagen. Lehnt der Arbeitgeber den Vorschlag des Betriebsrats ab, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle einschalten.
Ob die Mitbestimmung aber auch bei Einführung von Gleitzeit von seitens des BR ist sollte man bei einem Fachanwalt erfragen.
Erstellt am 11.01.2022 um 18:01 Uhr von celestro
@Dummerhund
Interessant ... werd ich mal näher betrachten, Danke!
Erstellt am 11.01.2022 um 18:36 Uhr von Dummerhund
@Celestro
Ich habe es u.a. von der Seite. Letzte Absatz
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/mitbestimmung/basiswissen/arbeitszeitregelungen
Den 2. Link den ich hatte finde ich derzeit nicht wieder. Schnief.
Erstellt am 11.01.2022 um 18:57 Uhr von Koala09
Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen AG und BR ist immer ein geben und nehmen. Hat der AG denn gute Gründe die BV abzulehnen oder hat er einfach keine Lust sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen? Der AG hätte vermutlich auch kein Interesse daran, wenn der BR nach dem gleichen Prinzip zukünftig keine Überstunden mehr genehmigt.
So eine Einigungsstelle kostet den AG schnell einen mittleren 5-stelligen Betrag, das kann auch sehr motivierend sein sich doch mal mit dem Betriebsrat zusammenzusetzen ;-)
Für den ersten Schritt kann es aber schon reichen, wenn ihr dem AG den Beschluss vorlegt, dass ihr bei dem Thema einen Anwalt mit der Wahrung eurer Interessen beauftragt habt (um zu zeigen, dass ihr es ernst meint). Das ist der erste Schritt zur Einigungsstelle und verursacht noch nicht direkt horrende Kosten.
Erstellt am 11.01.2022 um 19:10 Uhr von Dummerhund
@Koala
Dies würde ich so nicht verallgemeinern. Zunächst müsste man sehen was dies für ein Betrieb ist. Nicht in allen Betrieben ist Gleitzeit möglich.
Erstellt am 12.01.2022 um 08:01 Uhr von rtjum
der 87er ist, so denke ich, allen klar.
Mitbestimmung und Initiativrecht sind also gegeben, also auch bei Gleitzeit.
aber das was Dummerhund schreibt "Nicht in allen Betrieben ist Gleitzeit möglich." muss natürlich berücksichtigt werden.
Und tatsächlich bin ich mir nicht so ganz sicher ob das Initiativrecht auch für die Einführung von Gleitzeit gilt, ich würde auf jeden Fall Gew und Anwalt fragen.
Erstellt am 12.01.2022 um 08:38 Uhr von Dummerhund
@rtjum
Selbst wenn ich das Initiativrecht hier in den Raum geworfen habe, bin ich mir selbst nicht sicher ob dies auch so zu trifft. Den Link wo ich dies her hatte finde ich nämlich nicht wieder und vergleichbares habe ich bisher nicht gefunden. Bleibt also nur die Prüfung durch einen Fachanwalt ob dem wirklich so ist.
Erstellt am 12.01.2022 um 08:41 Uhr von BR-druseidt.rs
Vielen Dank für die Antworten,
wir möchten keine unnötigen Kosten verursachen und werden das mit dem Anwalt probieren. Vorher werden wir noch einmal ein Gespräch mit unserem Chef suchen. Wir sind produzierendes Gewerbe aus dem Hochstrombereich und arbeiten in der Produktion schon wegen den Maschinenauslastungen sehr oft in versetzter Schicht und fast ständig mit Überstunden. In der Produktion gilt die 35-h-Woche. Gleitzeit wäre für die Produktion die optimale Lösung. Für unseren Chef ist das was Neues, und das möchte er einfach nicht. Unsere Mitarbeiter in der Produktion erwarten aber, dass wir da tätig werden, wir haben dazu vor 6 Monaten eine Unterschriftenliste bekommen, in der Gleitzeit gewünscht wird.
Noch anzumerken : Wir haben dazu eine BV ausgearbeitet, die Gleitzeit und Überstundenregelungen beinhaltet und diese vor ca. 3 Monaten eingereicht. Die Geschäftsleitung hat alle Passagen mit Gleitzeitregelung gestrichen und uns die BV so zurück gegeben .Das ist der momentane Stand.
Erstellt am 12.01.2022 um 09:00 Uhr von stehipp
Es gibt ja nun das sogenannte Monatsgespräch. Vielleicht einfach das Thema auf die Tagesordnung bringen und mal darüber REDEN.
Vielleicht hat der Chef ja auch gute Gründe gegen eine Gleitzeit, bzw. hat Eure Gründe dafür nicht verstanden.
Vielleicht ist ihm auch nicht bewusst, wie groß das Interesse der Belegschaft zu dem Thema ist.
Erstellt am 12.01.2022 um 09:34 Uhr von Dummerhund
Vor allem auch die Gründe hören warum der AG nicht so begeistert ist von Gleitzeit. Dann schauen wie man was anders machen könnte damit man zusammen findet.
Erstellt am 12.01.2022 um 09:47 Uhr von moreno
Also ich wüsste nicht, dass dem Betriebsrat bei der Einführung von Gleitzeitmodellen kein Initiativrecht zustehen würde! Aber ich würde auch den Weg über den Rechtsanwalt nehmen der kann Euch dann auch behilflich seien bei der Einigungsstelle. Denn ...wir möchten keine unnötigen Kosten verursachen.... war noch nie ein guter Ratgeber für Betriebsräte die was erreichen wollen.
Erstellt am 12.01.2022 um 09:51 Uhr von Kjarrigan
Bezüglich Initiativrecht
https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/initiativ-und-vorschlagsrecht-des-betriebsrats
"Der Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber immer dann ein erzwingbares Initiativrecht, wenn das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich das Mitbestimmungsrecht für diese Angelegenheit vorsieht."
bezüglich Gleitzeit (flexible Arbeitszeitmodelle)
https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/flexible-arbeitszeitmodelle
Ich würde dem AG keine BV schicken, sondern ihn auffordern Verhandlungen über "Flexible Arbeitszeitmodelle" aufzunehmen.
Terminvorschläge machen und Reaktion abwarten
dann Verhandeln
Wenn der AG ablehnt, muss er Gründe nennen
Wenn man irgendwann nicht weiter kommt muss halt eine Seite die Verhandlungen für gescheitert erklären und dann kann die Einigungsstelle angerufen werden.
(ich schildere nur nur den sehr grober Ablauf - da gibt es natürlich sehr viel zu beachten, das hängt aber vom vielen Faktoren ab (welcher Betreib, geht das in allen Abt. Verhältnis zum AG etc )
Erstellt am 12.01.2022 um 13:55 Uhr von moreno
Wenn der AG ablehnt, muss er Gründe nennen Zitat kjarrigan
Nö muss er nicht :-)
Erstellt am 12.01.2022 um 14:00 Uhr von Dummerhund
@moreno
dann geh den Weg auch zu Ende mit dem was Kjarrigan schreibt:
"Wenn man irgendwann nicht weiter kommt muss halt eine Seite die Verhandlungen für gescheitert erklären und dann kann die Einigungsstelle angerufen werden."
Erstellt am 12.01.2022 um 14:56 Uhr von Koala09
@Dummerhund: deshalb hab ich ja gefragt, ob der AG inhaltlich nicht einverstanden war oder sich einfach nicht damit beschäftigen wollte.
Man kann den AG zwingen, darüber mit euch zu sprechen - es kann aber objektive Gründe geben, weshalb Gleitzeit in dem Betrieb nicht eingeführt werden kann. Wenn der AG allerdings keine Gründe hat sondern einfach nur "aus Prinzip" keine Gleitzeit möchte, müsste man die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen.