W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der AG den Zeitkorridor bei Gleitzeit ohne BR-Mitbestimmung einschränken?

M
Michael
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben im kaufmännischen Bereich unseres Unternehmens eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Flexible Arbeitszeit". Dort ist unter anderem der Zeitkorridor von Arbeitszeitbeginn bzw. -ende auf 07.00 - 19.00 Uhr festgelegt. Inwieweit kann der AG bei einzelnen Mitarbeitern, unter Berufung auf "Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse" den Zeitkorridor einschränken und inwieweit kann / muß der BR gehört / informiert werden.

Danke im voraus für Eure Antworten

Michael

4.51201

Community-Antworten (1)

E
egni

31.10.2005 um 13:14 Uhr

In der BV zur flexiblen Arb.zeit müßte auch geregelt sein, unter welchen Umständen dies veränderbar ist und mit welcher Zustimmung. Wenn nichts in der BV geregelt ist, gilt das was jetzt drin steht.

Ihre Antwort