Kann der AG den Zeitkorridor bei Gleitzeit ohne BR-Mitbestimmung einschränken?
Hallo,
wir haben im kaufmännischen Bereich unseres Unternehmens eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Flexible Arbeitszeit". Dort ist unter anderem der Zeitkorridor von Arbeitszeitbeginn bzw. -ende auf 07.00 - 19.00 Uhr festgelegt. Inwieweit kann der AG bei einzelnen Mitarbeitern, unter Berufung auf "Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse" den Zeitkorridor einschränken und inwieweit kann / muß der BR gehört / informiert werden.
Danke im voraus für Eure Antworten
Michael
Community-Antworten (1)
31.10.2005 um 13:14 Uhr
In der BV zur flexiblen Arb.zeit müßte auch geregelt sein, unter welchen Umständen dies veränderbar ist und mit welcher Zustimmung. Wenn nichts in der BV geregelt ist, gilt das was jetzt drin steht.
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