Hallo,

wir haben im kaufmännischen Bereich unseres Unternehmens eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Flexible Arbeitszeit". Dort ist unter anderem der Zeitkorridor von Arbeitszeitbeginn bzw. -ende auf 07.00 - 19.00 Uhr festgelegt. Inwieweit kann der AG bei einzelnen Mitarbeitern, unter Berufung auf "Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse" den Zeitkorridor einschränken und inwieweit kann / muß der BR gehört / informiert werden.

Danke im voraus für Eure Antworten

Michael