Hallo!
Darf eine zu kündigende bzw. eine gekündigte Kollegin bzw. im weiteren Verfahren deren Anwalt eine Kopie der Anhörung an den Betriebsrat bekommen?
Dürfen wir nach (!) der Kündigung mit ihr bzw. ihrem Anwalt darüber sprechen?
Danke schon mal für Eure Antworten, gerne mit Quellenangabe.