Erstellt am 16.04.2011 um 18:49 Uhr von Brigachkatz
Die GL war doch bei der Sitzung anwesend und hat somit ihr Teilprotokoll.
Da entschuldigtes bzw. unentschuldigtes Fehlen eines BRM ebenso namentlich vermerkt ist, wie die Teilnahme des namentlich genannten EBRM, braucht die GL keine
Anwesenheitsliste.
Die Zusammensetzung des BR sollte ihr doch ebenso bekannt sein wie den MA.
Gruß Brigachkatz
Erstellt am 16.04.2011 um 20:07 Uhr von mainpower
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht. Warum wollt Ihr der GL die Anwesentsheitsliste verweigern??
Erstellt am 17.04.2011 um 18:05 Uhr von nicoline
Hallo,
ich versteh die Frage auch nicht, warum sollten sie der GL die Anwesenheitsliste aushändigen???
Erstellt am 17.04.2011 um 18:46 Uhr von mainpower
@nicoline,
die GL war doch bei der BR Sitzung dabei, hat also gesehen wer da war. Warun soll man Ihr die Anwesenhetsliste nicht auch noch mal schriftlich zukommen lassen? Ist doch kein Geheimnis und fördert die vertrauensvlle Zusammenarbeit.
Erstellt am 17.04.2011 um 20:53 Uhr von nicoline
mainpower,
*Ist doch kein Geheimnis und fördert die vertrauensvlle Zusammenarbeit.*
Jaa???
*die GL war doch bei der BR Sitzung dabei, hat also gesehen wer da war. *
Genau, dann wird die GL sich sicher auch ohne Anwesenheitsliste erinnern, wer alles da war!
Erstellt am 19.04.2011 um 12:13 Uhr von Rosalie
Hallo,
das BetrVG sagt, dass der Arbeitgeber ein Anspruch auf ein Teilprotokoll hat und sonst nichts. Weder die Dauer der Sitzung noch die Ansewenheitsliste muss nachträglich ausgehändigt werden. Vielleicht will die GF die einzelnen sich vorknüpfen und über die Abstimmung ausfragen oder prüfen ob ordnungsmemäß Ersatzlitglieder geladen oder nicht geladen wurden ( da wäewn die gefassten Beschlüsse nichtig). Einsicht in die kompleten Sitzungsunterlagen hat nur das Arbeitsgericht.