Kann die GL nach einer von ihr besuchten BR-Sitzung neben dem nach §34 vorgesehenen Teilprotokoll auch auf einer Kopie der Anwesenheitsliste bestehen? Oder genügt ein Eintrag im Protokoll, welche der eingeladenen regulären BR-Mitglieder abwesend waren bzw. durch welche Ersatzmitglieder ersetzt wurden?

Vielen Dank für eine Antwort!