Erstellt am 15.10.2015 um 18:25 Uhr von Maclogic
@brverdi,
Ja, was soll denn dagegen sprechen?
Erstellt am 15.10.2015 um 19:12 Uhr von sonderling
Natürlich. Du musst Dich doch einlesen. Besser noch ist der direkte Zugang zum Speicherort der Protokolle.
Erstellt am 15.10.2015 um 19:25 Uhr von moreno
Es heißt doch Einsichtsrechte nicht Mitnahmerecht ;-)
Erstellt am 18.10.2015 um 12:08 Uhr von verdiBR
Hallo BRs, Danke für Eure hinweise.moreno hat das mit dem Einsichtrecht gut rüber gebracht das allerdinds eben nicht für die Kopie mit nach hause nehmen steht (nicht Mitnahmerecht).So hat das beim letzten mal der Seminarleiter gesehen, als die Anfrage von ein BRM kam, ob dies rechtens ist.Keiner aus dem Gremium wollte eine haben auser eben 2.Aber man will nochmal prüfen ob es denn doch ok. sei.Denn wenn es an die Öffentlichkeit kommt und nicht im Haus bleibt ,besteht ja die Gefahr von Geheimnisverrat zu Konkurenz( soll schon vorgekommen sein von Verdi) und dann wurde man hell hörig.
Erstellt am 18.10.2015 um 13:09 Uhr von Globus
was ist das denn für ein dummfug? Keinen BR interessieren Geschäftsgeheimnisse wie z.B. die geheime Formel von Coca cola... also was sollte der Konkurenz mitgeteilt werden? und selbst wenn man diese Geschäftsgeheimnisse hat, ist es dann nciht vollkommen egal ob man die schriftlich durch ein Protokoll weiter gibt, oder mündlich?
Aber, mit nach hause sollte man sie schon nciht wegen hütens der persönlichen Daten, es sei denn es ist sicher gestellt, dass daheim kein unbefugter darauf zugreifen kann... wie auch immer...