Hallo KollegInnen und Kollegen,

das Kündigungsbegehren ist dem Betroffenen (nicht) bekannt, wurde nur durch Freistellung signalsiert. Betroffener wird dann durch den BR vom Kündigungsbegehren des Arbeitgebers informiert und ihm werden die Kündigungsgründe genannt.

Darf der BR grundsätzlich dem Betroffenen eine Kopie der Anhörung aushändigen?
Oder dient die Anhörung ausschließlich dem BR zur möglichen Widerspruchsfindung?

Der AG hat die Kündigunsgründe spätestens im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren im Einzelnen darzulegen und nach §626 BG hat der Kündigende auf Verlangen des Gekündigten die Kündigungsgründe unverzüglich mitteilen.

Wie seht Ihr das?