Befristeter Vertrag- mit oder ohne Sachgrund
Wir bitten um Hilfe bei folgendem Problem: Ist ein befristeter Vertrag sachbegründet mit folgender Formulierung: Grund der Befristung: P e r s o n a l e n g p a s s ? Bitte ihr klugen Ratgeber, was meint ihr dazu? Vielen Dank und Gruß von ClaraFall
Community-Antworten (6)
26.04.2011 um 18:41 Uhr
Der AG muss ja nicht angeben ob es ein Vertrag mit oder ohne Sachgrund ist. Hier will er wohl einen mit Sachgrund vereinbaren
27.04.2011 um 08:26 Uhr
§ 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn 1.der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, .....................
also erstmal von einer Sachgrundbefristung ausgehen .........
wobei dieser Sachgrund immer schwächer wird, je öfter er herhalten soll........
27.04.2011 um 10:29 Uhr
Der Sachgrund muss so dargestellt werden, dass man erkennen kann, dass er zu Ende ist. Der Begriff Personalengpass ist etwas schwammig. Der AG muss später belegen können, dass a) bei Beginn der Befristung ein Personalengpass bestand und b) zum Zeitpunkt X genau dieser nicht mehr besteht. Ob das in eurem Betrieb so einfach geht, musst du erkennen.
27.04.2011 um 12:02 Uhr
neskia
der AG muss das aber dem AN gegenüber nicht darlegen... Das muss er erst im Prozess (und in der Praxis fängt dann genau da das Beschei.... an)
27.04.2011 um 13:06 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten. Wir werden mit der Personalleitung reden, wir finden den "Personalengpass" so fadenscheinig, denn die Kollegin ist in der Postabteilung und wenn sie keine Verlängerung des Vertrags bekommt, dann muss ein neuer MA eingestellt werden. Sie ist eine bewährte gute MA, also werden wir für sie sprehen. Die Frau ist seit 2008 bei uns - dieser "Vorwand" (in unseren Augen) kann doch nicht mher ziehen. (Engpässe sind doch mal zeitlich begrenzt, oder?) Grüße von ClaraFall
27.04.2011 um 13:08 Uhr
Ist der Engpass nach §14 TzBfG aus Punkt 1, weil (vorübergehend) mehr Arbeit als normal vorliegt? oder aus Punkt 3, weil Arbeitskräfte (Krankheit, Elternzeit, Urlaub) ausgefallen sind?
Verwandte Themen
Befristeter Vertrag ohne Sachgrund in einen befristeten Vertrag mit Sachgrund umwandeln - zulässig?
ÄlterHallo zusammen, bite dringend um Hilfe. Ist es zulässig einen befristeten Vertrag ohne Sachgrund in einen befristeten Vertrag mit Sachgrund umzuwandeln? Hintergrund: Kollegin wird eingeste
Befristeter Vertrag BR der sagt, Sachgrund besteht noch, AG sagt der Sachgrund ist weg - Wer hat Recht?
ÄlterBefristeter Vertrag mit Sachgrund(Schwangerschaftsvertretung,Elternzeit) läuft zum 30.9. aus und der AG will ihn nicht weiter verlängern, da der Sachgrund nicht mehr besteht. Das stimmt aber nicht. Di
Frage zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (Übernahme von befristeten MA)
ÄlterMoin! Wir haben einen MA der im Anschluss seiner Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen hat (1Jahr) - Dies ist mir soweit klar da ein Sachgrund vorliegt. Dieser Vertrag ist um ein we
Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund II
Älterrkoch schrieb: "Du wirfst zwei Sachen durcheinander. Bei der KALENDERMÄSSIGEN Befristung ist der Sachgrund entbehrlich und muss nicht angegeben werden. Bei der SACHGRUNDBEFRISTETEN hingegen schon, de
befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund - Sachgrund nach Ablauf noch da!
ÄlterHallo, ein MA wurde bei uns als Hausmeister mit befr. Arbeitsvertrag mit Sachgrund eingestellt. Jetzt nach 2 Jahren soll der Vertrag auslaufen, der Sachgrund (wir brauchen einen Hausmeister) ist immer