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Befristeter Vertrag- mit oder ohne Sachgrund

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Clarafall
Nov 2016 bearbeitet

Wir bitten um Hilfe bei folgendem Problem: Ist ein befristeter Vertrag sachbegründet mit folgender Formulierung: Grund der Befristung: P e r s o n a l e n g p a s s ? Bitte ihr klugen Ratgeber, was meint ihr dazu? Vielen Dank und Gruß von ClaraFall

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Community-Antworten (6)

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ganther

26.04.2011 um 18:41 Uhr

Der AG muss ja nicht angeben ob es ein Vertrag mit oder ohne Sachgrund ist. Hier will er wohl einen mit Sachgrund vereinbaren

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Südmann

27.04.2011 um 08:26 Uhr

§ 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn 1.der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, .....................

also erstmal von einer Sachgrundbefristung ausgehen .........

wobei dieser Sachgrund immer schwächer wird, je öfter er herhalten soll........

N
neskia

27.04.2011 um 10:29 Uhr

Der Sachgrund muss so dargestellt werden, dass man erkennen kann, dass er zu Ende ist. Der Begriff Personalengpass ist etwas schwammig. Der AG muss später belegen können, dass a) bei Beginn der Befristung ein Personalengpass bestand und b) zum Zeitpunkt X genau dieser nicht mehr besteht. Ob das in eurem Betrieb so einfach geht, musst du erkennen.

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ganther

27.04.2011 um 12:02 Uhr

neskia

der AG muss das aber dem AN gegenüber nicht darlegen... Das muss er erst im Prozess (und in der Praxis fängt dann genau da das Beschei.... an)

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Clarafall

27.04.2011 um 13:06 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten. Wir werden mit der Personalleitung reden, wir finden den "Personalengpass" so fadenscheinig, denn die Kollegin ist in der Postabteilung und wenn sie keine Verlängerung des Vertrags bekommt, dann muss ein neuer MA eingestellt werden. Sie ist eine bewährte gute MA, also werden wir für sie sprehen. Die Frau ist seit 2008 bei uns - dieser "Vorwand" (in unseren Augen) kann doch nicht mher ziehen. (Engpässe sind doch mal zeitlich begrenzt, oder?) Grüße von ClaraFall

N
neskia

27.04.2011 um 13:08 Uhr

Ist der Engpass nach §14 TzBfG aus Punkt 1, weil (vorübergehend) mehr Arbeit als normal vorliegt? oder aus Punkt 3, weil Arbeitskräfte (Krankheit, Elternzeit, Urlaub) ausgefallen sind?

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